Die Umwandlung von Unternehmen in eine andere Rechtsform wird im Umwandlungsgesetz geregelt. Diese Umwandlungen können in verschiedenen Formen stattfinden. Beispielsweise können zwei Unternehmen zusammengelegt werden. Das nennt man Verschmelzung. Oder ein Unternehmen wird in mehrere einzelne aufgeteilt. Das bezeichnet man als Spaltung. Es könnte auch vorkommen, dass ein Unternehmen von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in eine Aktiengesellschaft (AG) umgewandelt werden soll. All das regelt das Umwandlungsgesetz. Das Umwandlungssteuergesetz gibt die steuerlichen Regeln für solche Umwandlungen vor.
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