Umsatzsteuerrichtlinien (UStR)

Anweisungen vom Bundesministerium der Finanzen an die Finanzverwaltung. Die Umsatzsteuerrichtlinien sollten für die einheitliche Anwendung des Umsatzsteuergesetzes durch die Finanzämter sorgen. So sollte verhindert werden, dass ein Finanzamt ein Steuergesetz anders auslegt als ein anderes. Die Umsatzsteuerrichtlinien 2008 wurden inzwischen aufgehoben und durch den sogenannten Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) ersetzt. Er wird ebenfalls vom Bundesministerium der Finanzen herausgegeben. Anders als die Umsatzsteuerrichtlinien muss der Umsatzsteuer-Anwendungserlass nicht mehr vom Bundesrat genehmigt werden. Dadurch können Änderungen schneller umgesetzt werden.

Alle Begriffe an einem Ort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bist Du dabei?

Dann schreibe Dich jetzt auf unsere Liste für das nächste Event!