Anweisungen vom Bundesministerium der Finanzen an die Finanzverwaltung. Die Umsatzsteuerrichtlinien sollten für die einheitliche Anwendung des Umsatzsteuergesetzes durch die Finanzämter sorgen. So sollte verhindert werden, dass ein Finanzamt ein Steuergesetz anders auslegt als ein anderes. Die Umsatzsteuerrichtlinien 2008 wurden inzwischen aufgehoben und durch den sogenannten Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) ersetzt. Er wird ebenfalls vom Bundesministerium der Finanzen herausgegeben. Anders als die Umsatzsteuerrichtlinien muss der Umsatzsteuer-Anwendungserlass nicht mehr vom Bundesrat genehmigt werden. Dadurch können Änderungen schneller umgesetzt werden.
Alle Begriffe an einem Ort
- Alle Steuerbegriffe auf einen Blick
- Jederzeit und überall verfügbar
- Über 20 Jahre Immobilieninvestor-Erfahrung