Einkünfte, die sich aus dem Überschuss der Einnahmen über die steuerabzugsfähigen Werbungskosten ergeben. Dazu zählen von den sieben Einkunftsarten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte.
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