Eine Institution, die Stiftungen beaufsichtigt. In der Regel handelt es sich dabei um staatliche Behörden auf Länderebene (jedes Bundesland hat seine eigene Aufsicht, auch mit teilweise völlig verschiedenen Gepflogenheiten). Die Stiftungsaufsicht entscheidet zunächst über die Anerkennung einer Stiftung. Ist das geschehen, überwacht die Stiftungsaufsicht die Einhaltung der Stiftungssatzung in der gelebten Praxis im Laufe der Zeit.
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