Steuerschätzung

Manchmal unterlässt es eine steuerpflichtige Person oder ein steuerpflichtiges Unternehmen, eine fristgemäße oder vollständige Steuererklärung abzugeben. Nach Ablauf einer gewissen Frist ist das Finanzamt dann dazu berechtigt, die zu versteuernden Einnahmen zu schätzen. Die zu entrichtenden Steuern werden aufgrund dieser Schätzung festgelegt. Es ergeht ein Steuerbescheid, der rechtskräftig wird, wenn gegen ihn nicht innerhalb einer gegebenen Frist Einspruch erhoben wird.

Beispiel: Siegfried Schlamper hat als Freiberufler bis zum 31. Mai 2019 Zeit, um seine Steuererklärung für 2018 einzureichen. Er verpasst diesen Termin. Einen Monat später erhält er vom Finanzamt eine schriftliche Aufforderung, die Steuererklärung für 2018 einzureichen. Er kommt dem immer noch nicht nach. Irgendwann wird es dem Finanzbeamten zu dumm weiter zu warten und er nimmt eine Steuerschätzung vor. Siegfried erhält einen Steuerbescheid für 2018. Sollte er dem nicht fristgerecht widersprechen, ist er gültig. Das gilt selbst dann noch, wenn die Schätzung zu hoch sein sollte. Ist sie jedoch zu niedrig angesetzt, kann das Finanzamt nachfordern und es kann (wenn nicht unverzüglich nacherklärt wird) der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt sein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerschätzung

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