Der Begriff bezieht sich auf den Verkauf von Vermögensgegenständen, die zum Privatvermögen gehören. Grundsätzlich ist der Verkauf privater Wirtschaftsgüter steuerlich nicht von Bedeutung. Allerdings gibt es Ausnahmen, die in § 23 des Einkommensteuergesetzes enthalten sind. So sind beispielsweise die Gewinne beim Verkauf von privaten Immobilien zu versteuern, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mindestens zehn Jahre liegen. Gewinne beim privaten Verkauf von Edelmetallen oder Kunstgegenständen sind dann steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mindestens ein Jahr vergangen ist.
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