Der Begriff partiarisch bedeutet „mit Gewinnbeteiligung“ (lateinisch pars, partis: Teil von etwas). Ein partiarisches Darlehen ist eine Form der Beteiligung an einem Geschäft oder Unternehmen. Der Darlehensgeber stellt das Geld (Darlehen) zur Verfügung und wird dafür an den Gewinnen beteiligt. Der Darlehensgeber erwirbt dadurch kein Mitspracherecht. Er trägt kein (direktes) unternehmerisches Risiko.
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