Teil der Finanzverwaltung in deutschen Bundesländern. Die Oberfinanzdirektion steht über den Finanzämtern. Über der Oberfinanzdirektion steht die Landesfinanzbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Einige Bundesländer haben keine Oberfinanzdirektionen.
Beispiel: Die „Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen“ hat die Übersicht über etwa 130 Finanzämter in dem Bundesland. Über ihr steht das „Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen“.