Besondere Form der Personengesellschaft. Eine Kommanditgesellschaft hat immer zwei Arten von Gesellschaftern. Der erste ist der sogenannte Kommanditist. Er beteiligt sich finanziell an der Gesellschaft, haftet mit seiner Einlage, nicht aber mit seinem Privatvermögen. Der zweite Gesellschafter ist der Komplementär. Er haftet den Gläubigern der Kommanditgesellschaft gegenüber unbegrenzt, also auch mit seinem Privatvermögen. Da der Komplementär somit größere Haftung und Verantwortung hat, ist er auch derjenige, der die Kommanditgesellschaft leitet. Oft wird (um die Haftung des Komplementärs trotzdem zu begrenzen, eine GmbH als solcher eingesetzt.
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