Anweisungen vom Bundesministerium der Finanzen an die Finanzverwaltung (Finanzämter und deren Organisationen). Die Körperschaftsteuerrichtlinien sollen für die einheitliche Anwendung des Körperschaftsteuergesetzes durch die Finanzämter sorgen. So soll verhindert werden, dass ein Finanzamt ein Steuergesetz anders auslegt als ein anderes.
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- KStR Körperschaftsteuerrichtlinien. Siehe dort.