Kinderfreibetrag

Um in der Steuererklärung das beste Ergebnis zu erzielen, gibt es einige Tipps, die Du beachten solltest. So gibt es beispielsweise sogenannte Freibeträge, die sich vorteilhaft auf Deine Steuern auswirken können. In diesem Artikel werden zwei verschiedene Freibeträge vorgestellt. Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung.

Freibetrag für Kinder

Der steuerliche Freibetrag beträgt für jedes Kind 2.394 Euro pro Elternteil, insgesamt also 4.788 Euro pro Kind (Stand 2018). Das zu versteuernde Einkommen wird um den Kinderfreibetrag gemindert. Entsprechend ist weniger Einkommensteuer zu zahlen.

  • Der Freibetrag beträgt für jedes Kind 2.394 Euro pro Elternteil
  • Insgesamt sind das 4.788 Euro pro Kind

Beachte: Falls Eltern Kindergeld für ein Kind erhalten, ist das eine Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag. Bei der Einkommensteuererklärung vergleicht das Finanzamt die steuerlichen Vorteile des Kinderfreibetrags mit denen des Kindergeldes. Es wird dabei automatisch die für die Eltern steuerlich günstigere Variante ausgewählt.

BEA Freibetrag: Betreuung und Erziehung oder Ausbildung

Neben dem Kindergeld können Eltern einen Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung (auch BEA Freibetrag genannt) beantragen. Er beträgt für jedes Kind pro Elternteil 1.320 Euro, insgesamt also 2.640 Euro pro Kind (Stand 2018).

  • 1.320 Euro pro Elternteil
  • 2.640 Euro pro Kind

Wer kriegt die Freibeträge?

Grundsätzlich stehen diese Freibeträge beiden Eltern jeweils zur Hälfte zur Verfügung. Es kann dazu kommen, dass der eine Elternteil den gesamten Freibetrag für sich allein beansprucht. Der alleinige Anspruch auf die Freibeträge kann nur durch Ereignisse wie die Trennung der Eltern oder im Todesfall eines Elternteils entstehen. Die Freibeträge können ebenso allein beansprucht werden, wenn sich die Großeltern durch eine mangelnde Leistungsfähigkeit eines oder beider Elternteile um das Kind kümmern.

Wann kann ein Elternteil den gesamten Freibetrag erhalten?

  • Im Falle einer Trennung
  • Todesfall eines Elternteils
  • Großeltern, die sich um das Kind kümmern, mangels Leistungsfähigkeit eines oder beider Elternteile

Bei getrennt lebenden Eltern wird der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes auf den Antrag desjenigen Elternteils übertragen, bei dem das Kind lebt. Wie oben beschrieben, liegt dieser bei 1.320 Euro pro Elternteil bzw. 2.640 Euro pro Kind.

Im Übrigen besteht für Alleinerziehende ggf. zusätzlich Anspruch auf den Freibetrag für Alleinerziehende. Dazu gleich mehr unter „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“.

Unterschied: Kindergeld & Freibeträge

Der Unterschied zwischen Kindergeld und Freibetrag liegt darin, dass das Kindergeld monatlich auf Dein Konto eingezahlt wird und die Freibeträge am Ende bzw. Anfang des Jahres mit der Steuererklärung einmalig ausgezahlt werden. Deswegen ist es in diesem Fall sehr wichtig, bei der Steuererklärung den Bereich „Anlage Kind“ auszufüllen.

Ausbildungsfreibetrag

Den Ausbildungsfreibetrag bekommt man für Kinder zwischen 18 und 25 Jahren. Du kannst ihn auch für Kinder beantragen, die nicht mehr Zuhause wohnen, also schon ausgezogen sind und ein mehr oder weniger eigenständiges Leben führen. Der Ausbildungsfreibetrag gilt für Kinder sowohl in der Ausbildung als auch im Studium auf Hochschulen und Universitäten. Ist Dein Kind über 25 Jahre und weiterhin in der Ausbildung oder im Studium, so gibt es nicht mehr die Möglichkeit Kindergeld oder Kinderfreibeträge zu bekommen. Stattdessen kannst Du Aufwendungen für Unterhalt geltend machen (zum Beispiel für die auswärtige Unterbringung).

  • Ausbildungsfreibetrag gültig, wenn Kind im Alter von 18-25 Jahre einen Beruf erlernt oder studiert
  • Sobald das Kind älter als 25 Jahre ist, kann man Aufwendungen für Unterhalt beantragen

Steuervorteile mit Kindern

Durch die eigenen Kinder bekommt man Steuervorteile in der Gehaltsabrechnung. Diese Steuervorteile ergeben sich für alle, die in den Steuerklassen 1-4 sind. Je höher die Kinderfreibeträge sind, die durch die unterschiedlichen Anträge zusammen kommen, desto mehr sinkt der zu zahlende Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Ein weiterer interessanter Punkt ist, dass Dein Arbeitgeber die Kosten des Kindergartens oder der Tagesmutter (bei nicht schulpflichtigen Kindern) übernehmen oder zumindest Zuschüsse leisten kann. Diese Gesten sind steuer- und sozialversicherungsfrei und werden Dir zusätzlich zu Deinem Gehalt überwiesen. Jedoch ist es wichtig, dass Du die Quittungen oder Rechnungen des Kindergartens und der Tagesmutter einreichen kannst, damit es nachgewiesen werden kann.

Während das Kindergeld monatlich auf das Konto der Eltern überwiesen wird, rechnet das Finanzamt individuell die Freibeträge für Dein Kind aus. Bis zum 18. Lebensjahr sind diese Freibeträge ohne weitere Einschränkungen gültig. Mit bestimmten Voraussetzungen, werden diese Freibeträge bis zum 25. Lebensjahr gewährt. Zum Beispiel bei:

  • Studierenden
  • Auszubildenden
  • FSJ (Freies Soziales Jahr)

Betreuungs- & Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Neben dem Kinderfreibetrag wird auch ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf gewährt. Damit passt sich der Freibetrag der tatsächlichen Lebenssituation der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und ihrer Kinder an. Der zunächst überwiegende Betreuungsbedarf wird somit nach und nach, im Laufe der Zeit, durch den Erziehungsbedarf ergänzt und bei älteren Kindern in Ausbildung und Studium durch den Ausbildungsbedarf überlagert bzw. abgelöst. Auch dieser Betrag steht beiden Eltern gleichwertig jeweils zur Hälfte zu.

  • Freibetrag passt sich den Lebensphasen an
  • Es gibt 3 Freibeträge: Betreuungsbedarf, Erziehungsbedarf und Ausbildungsbedarf

Betreuungskosten

Bis zum 14. Lebensjahr können 2/3 der Betreuungskosten steuerlich als Sonderausgaben abgezogen werden. Insgesamt sind das 4.000 Euro, die so in 14 Jahren geltend gemacht werden können. Danach ist keine steuerliche Berücksichtigung mehr möglich. Eine Ausnahme gibt es allerdings, wenn das Kind eine Behinderung hat.

  • Bis zum 14. Lebensjahr können die Betreuungskosten steuerlich als Sonderausgaben abgezogen werden
  • 2/3 der Betreuungskosten können geltend gemacht werden
  • Maximal 4.000 Euro insgesamt

Schulgeld: Privatschulen

Solange Dein Kind Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge hat, kann man Beiträge für Privatschulen bis zu 30 % oder in Höhe von maximal 5.000 Euro erstattet bekommen. Dies ist möglich, solange das Kind einen anerkannten Abschluss machen kann, wie z.B. Abitur, Fachhochschulreife oder Hauptschulabschluss. Davon ausgenommen sind Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Schulkleidung und Fahrten. Musikschulen, Nachhilfe-Institute und Schulen außerhalb der EU fallen nicht unter diese Regelung.

  • 30% Erstattung für Privatschulen
  • oder insgesamt maximal 5.000 Euro Erstattung für Privatschulen

Krankenversicherungsbeiträge für Kinder

Solange Dein Kind Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge hat, kannst Du die Beträge als Sonderausgaben angeben. Dies gilt allerdings nur, wenn Du diese auch schon selber bezahlt hast.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Die Geltendmachung ist möglich für Alleinerziehende und mindert die Steuerlast. Arbeitnehmer, die allein mit mindestens einem Kind in ihrem Haushalt wohnen, werden meistens in die Steuerklasse II eingestuft und können für das erste Kind einen Entlastungsbetrag von 1908 Euro von der Steuer absetzen. Für jedes weitere Kind erhöht er sich um jeweils 240 Euro.

  • Entlastungsbetrag liegt bei dem 1. Kind 1.908 Euro, bei jedem weiteren Kind 240 Euro extra

Riester Kinderzulage

Mit der sogenannten Riester-Rente unterstützt der Staat Versicherte durch bestimmte jährliche Zulagen und weitere Steuervorteile. Sie ergänzt die gesetzliche Rente. Solange Dein Kind Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge hat und Du eine Riester-Rente abgeschlossen hast, bekommst Du zusätzlich noch die Kinderzulage. Die Kinderzulage beträgt derzeit 300 Euro je Kind pro Jahr. Der maximal geförderte Betrag liegt bei 2.100 Euro. Hierzu solltest Du die „Anlage AV“ Deiner Steuererklärung ausfüllen.

  • Mit der Riester-Rente erhälst Du 300 Euro Zulage pro Kind pro Jahr

Finanzamt: Freibeträge in der Steuererklärung

Bei Deiner Steuererklärung ist die „Anlage Kind“ auszufüllen. Das Finanzamt nimmt alle vorhandenen Dokumente ab und berechnet die verschiedenen Freibeträge. Somit kriegst Du am Ende eine Zahlung auf Dein Konto.

Alle Formulare für Steuererklärungen findest Du online. Diese kannst Du einfach digital übermitteln oder ausdrucken und dem Finanzamt zusenden.

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