kalte Progression

(Progression von lateinisch progressio: Entwicklung, Fortschritt)

Laut Gesetzgeber wird sie wie folgt definiert: „Kalte Progression ist die Bezeichnung für eine Steuermehrbelastung, die dann eintritt, wenn Lohnsteigerungen lediglich einen Inflationsausgleich bewirken und die Einkommensteuersätze nicht der Inflationsrate angepasst werden.“

In der Praxis bedeutet das Folgendes: Die Löhne und Gehälter werden erhöht, um mit der Inflation mitzuhalten. Beträgt die Inflation beispielsweise drei Prozent und werden die Gehälter um drei Prozent erhöht, sollte das für den Ausgleich ausreichen und alle sollten glücklich sein. Aber dabei wurde nicht an die Einkommensteuer gedacht. Ein drei Prozent höherer Verdienst wird (ein wenig) höher besteuert. Somit führt eine Lohnerhöhung, die nur die Inflation ausgleicht, dazu, dass der Beschäftigte aufgrund höherer Steuern weniger reales Einkommen hat als vorher. Anders ausgedrückt: Auf seiner Lohnabrechnung steht eine höhere Summe, die Kaufkraft aber ist geringer.

Beispiel: Ein Alleinstehender verdient 40.000 Euro im Jahr. Darauf fallen 8.569 Euro Einkommensteuer an. Es verbleiben also 31.431 Euro. Für das nächsten Jahr erhält er eine Gehaltserhöhung von 3 Prozent. Er verdient also 41.200 Euro. Darauf fallen 8.994 Euro Einkommensteuer an. Davon verbleiben nach Abzug der Steuern 32.206 Euro. Aber: Dabei ist die Inflation noch nicht berücksichtigt! Zieht man also 3 Prozent Inflationsverlust ab, entspricht der reale Wert (Kaufkraft des Geldes) nur noch 31.240 Euro, also 191 Euro weniger als im Vorjahr. Das ist die kalte Progression.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kalte_Progression

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