Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Als Investitionsabzugsbetrag wird nach deutschem Steuerrecht eine den Gewinn außerhalb der Bilanz mindernde Rechengröße bezeichnet, die von Unternehmen gemäß § 7g EStG für künftige Investitionen in Wirtschaftsgüter gebildet werden kann.

Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht einem Unternehmen die Vorverlagerung von Abschreibungen in ein Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes. Damit sinkt zwar im Jahr der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages die Steuerbelastung, erhöht sich allerdings entsprechend in späteren Jahren. Aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs kann durch geschickte Ausübung des Wahlrechts in der mehrjährigen Betrachtung ein endgültiger Steuervorteil entstehen. Hinzu kommt ein Liquiditätsvorteil aus dem Steuerstundungseffekt.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Investitionsabzugsbetrag

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