GWG steht für geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, bei denen hinsichtlich ihrer Wertigkeit unter bestimmten Umständen Steuervergünstigungen entstehen können. Die Zuordnung zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern bringt zudem gewisse Vorteile innerhalb der Abschreibung mit sich. Siehe Geringwertiges Wirtschaftsgut
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