Grenzwert

Bezieht sich auf die steuerliche Abschreibung von Wirtschaftsgütern. Alle Wirtschaftsgüter eines Unternehmens, deren Nettoanschaffungskosten (ohne Umsatzsteuer) über 800 Euro liegen (Stand 2018), müssen über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden. Bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro (dem sogenannten Grenzwert) können sie im Jahr des Erwerbs vollständig abgeschrieben/abgesetzt werden. Weitere Details und Beispiele unter Abschreibung.

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