Bei selbstständigen Tätigkeiten stellt sich manchmal die Frage, ob man dabei einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit nachgeht. Freiberufler haben gegenüber Gewerbetreibenden einige Vorteile: Sie müssen kein Gewerbe anmelden, zahlen keine Gewerbesteuer, müssen nicht der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder einer Handwerkskammer beitreten und können ihre Buchführung mit der relativ einfachen Einnahmen-ÜberschussRechnung durchführen.
Welche Berufe zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen, regelt § 18 Einkommensteuergesetz (siehe auch unter Freiberufler). Alle anderen selbstständigen Tätigkeiten machen einen zum Gewerbetreibenden. Dabei kommen einige der Nachteile erst bei höherem Einkommen zum Tragen. Gewerbesteuer fällt nur auf Gewinne an, die einen Betrag von 24.500 Euro im Jahr übersteigen. Eine Bilanz muss nur erstellen, wer einen jährlichen Umsatz von mehr als 600.000 Euro oder einen jährlichen Gewinn von mehr als 60.000 Euro erwirtschaftet (Stand 2019).