Beachte: Freelancer und freier Mitarbeiter mögen sich ähnlich anhören, sind aber grundverschieden.
Bezeichnet eine Person, die eine berufliche Tätigkeit ausübt, die nicht der Gewerbeordnung unterliegt und einen erzieherischen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder wissenschaftlichen Hintergrund hat. Dazu zählen zum Beispiel Ärzte, Architekten, Fotografen, Ingenieure, Künstler, Rechtsanwälte und Softwareentwickler. Eine vollständige Liste der anerkannten freiberuflichen Tätigkeiten führt § 18 des Einkommensteuergesetzes auf.
Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen. Für einige freiberufliche Tätigkeiten (beispielsweise Ärzte, Architekten, Ingenieure und Rechtsanwälte) sind besondere Qualifikationen erforderlich. Für andere (wie Maler oder Schriftsteller) nicht.