Durchschnittssteuersatz

Der Durchschnittssteuersatz gibt an, mit welchem Prozentsatz Dein Jahreseinkommen im Durchschnitt belastet wird und welchen Anteil Du behältst. Der Durchschnittssteuersatz wird oftmals mit dem Grenzsteuersatz verwechselt. In diesem Artikel findest Du nicht nur eine einfache Erklärung des Durchschnittssteuersatzes und die Unterschiede zum Grenzsteuersatz, sondern auch die Formel zur Berechnung.

Durchschnittssteuersatz

Der Durchschnittssteuersatz meint den Prozentsatz, den jemand bezogen auf sein gesamtes Einkommen an Steuern zahlen muss. Der Durchschnittssteuersatz zeigt Dir also an, wie hoch der Steuersatz in Prozent ist, den Du von Deinem Einkommen an das Finanzamt abtreten musst.

Den Durchschnittssteuersatz berechnen

Du hast Dich bestimmt schon einmal gefragt, wie viele Steuern Du eigentlich zahlen muss. Dafür benötigt es nicht unbedingt einen Rechner, Du kannst einfach die folgende Formel verwenden:

Steuerschuld x 100 / zu versteuerndes Einkommen

Beispiel zum Durchschnittssteuersatz

Jemand ist alleinstehend und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro. Davon muss er 13.000 Euro Steuern zahlen. Das entspricht einem Durchschnittssteuersatz von 26 Prozent.

13.000 Euro x 100 / 50.000 Euro = 26 %

Der Unterschied vom Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz

Viele verwechseln den Durchschnittssteuersatz mit dem Grenzsteuersatz. Tatsächlich haben beide mit der Einkommenssteuer zu tun, es handelt sich jedoch um komplett unterschiedliche Steuersätze.

Der Durchschnittssteuersatz ist der Steuersatz, den Du durchschnittlich von Deinem Einkommen an das Finanzamt abtreten musst. Der Grenzsteuersatz hingegen zeigt wie viel Prozent des Gehaltes bei der jeweils nächsten Einkommensstufe zu versteuern sind. Er sagt also voraus, ab welchem Einkommen wie viele Steuern gezahlt werden müssen.

  • Der Durchschnittssteuersatz ist der Steuersatz, den Du aktuell von Deinem Einkommen abgeben musst
  • Der Grenzsteuersatz zeigt wie hoch die Steuern bei einem bestimmten Einkommen wären

Tabelle zum Grenzsteuersatz

Fragen und Antworten zum Durchschnittssteuersatz

Was ist der Durchschnittssteuersatz? Und was unterscheidet ihn vom Grenzsteuersatz? Was hat der Mindeststeuersatz damit zu tun? Hier werden die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet:

Was ist der Unterschied zwischen Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz?

Der Durchschnittssteuersatz und der Grenzsteuersatz werden oftmals verwechselt. Bei dem Durchschnittssteuersatz handelt es sich um den prozentualen Anteil Deines Einkommens, welchen Du an das Finanzamt abgeben musst. Der Grenzsteuersatz zeigt hingegen, mit welchem Prozentsatz ein zusätzliches Einkommen besteuert wird.

Wie berechnet man den Durchschnittssteuersatz?

Um den Durchschnittssteuersatz zu berechnen, musst Du zunächst einmal den Steuerbetrag ermitteln. Diesen Steuerbetrag teilst Du dann durch das zu versteuernde Einkommen. Dieses Ergebnis ist das Verhältnis von Steuer zu Einkommen.

Wann fällt welcher Steuersatz an?

Bei welchem Einkommen welcher Steuersatz anfällt, gibt der Grenzsteuersatz an.

Was versteht man unter Grenzsteuersatz?

Der Grenzsteuersatz zeigt, mit welchem Prozentsatz ein zusätzliches Einkommen besteuert wird.

Was ist der Mindeststeuersatz?

Der Mindeststeuersatz wird von der EU festgelegt. Dieser Steuersatz muss mindestens auf ein Einkommen erhoben werden.

Welcher Steuersatz für welches Einkommen?

Bis zu einem Jahreseinkommen von 52.152 Euro liegt der Steuersatz bei maximal 42 Prozent.

Wie wird die Rente versteuert?

Die Rente wird erst versteuert, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird. Bei Ehepaaren liegt dieser aktuell bei 18.000 Euro im Jahr, bei Singles bei 9.000 Euro.

Wie berechnet man die Einkommensteuer bei Selbständigen?

Bei einem jährlichen Einkommen von 8.600 Euro oder weniger im Jahr zahlst Du wegen des Grundfreibetrages keine Einkommenssteuer. Wenn Du mehr verdienst, musst Du Dein Einkommen je nach Grenzsteuersatz besteuern.

Wie viel Rente ist steuerfrei?

Die Rente ist bei Singles bis zu 9.000 Euro steuerfrei, bei Ehepaaren liegt der Grundfreibetrag aktuell bei 18.000 Euro.

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