Destinatär

Destinatär wird eine Person oder Institution genannt, die Mittel (also Gelder) einer Stiftung empfangen kann. Obwohl diese kein Gesellschafter oder Mitglieder der Stiftung ist, kommen ihr Erträge zu, die durch die Stiftung entstanden sind.

Destinatär: Begünstigter einer Stiftung

Destinatäre werden im Deutschen auch als „Begünstigte“ bezeichnet. Gemeint sind Einzelpersonen oder Institutionen, die von einer Stiftung potenziell gefördert werden können.

Die genaue Definition des Destinatärs laut Duden lautet:

die durch eine Stiftung begünstigte Person

Wie wird man Destinatär einer Stiftung?

In der Stiftungssatzung (die Verfassung einer Stiftung) wird neben dem Zweck der Stiftung auch festgelegt, wer Destinatär dieser Stiftung ist. So wird also in der Verfassung einer jeden Stiftung eingetragen, wer deren Destinatär ist. Jede natürliche Person kann Destinatär werden, eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht nötig.

Wer kann Destinatär werden?

Die Regelung der Stiftungssatzung entscheidet, wer Destinatär einer Stiftung ist. Gewinne können potentiell an einzelne Personen, soziale Einrichtungen oder andere, bestimmte Zielgruppen ausgeschüttet werden.

  1. Einzelne Personen
  2. Soziale Einrichtungen
  3. Bestimmte Zielgruppen

Einzelne Personen

Eine einzelne Person kann Destinatär sein, beispielsweise bei einem Stipendium für Ausbildungszwecke oder aber auch als finanzielle Hilfe in wirtschaftlicher Not.

Soziale Einrichtungen

Soziale Einrichtungen wie Kindergärten, Obdachlosenheime, Waisenhäuser oder Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen können ebenfalls als Destinatäre fungieren.

Bestimmte Zielgruppen

Auch bestimmte Zielgruppen können Destinatär einer Stiftung sein. Hierzu könnten beispielsweise Menschen mit körperlicher oder seelischen Einschränkungen gehören. In diesem Falle wird die bestimmte Zielgruppe dann bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützt.

Arten von Stiftungen

Eine Stiftung ist eine Institution, die sich für einen gemeinnützigen Zweck engagiert. Es gibt unterschiedliche Stiftungen mit unterschiedlichen Engagements. In jeder Stiftung gibt es mindestens einen Destinatär. Hier eine Auflistung von der Bürgerstiftung bis zur Familienstiftung.

  • Private Stiftung
  • Kirchliche Stiftung
  • Rechtsfähige Stiftung
  • Bürgerstiftung
  • Ertragsstiftung
  • Familienstiftung

Destinatszahlungen einer Stiftung

Zahlungen einer Stiftung an Destinatäre gehören laut Gesetz nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und müssen daher auch nicht mit der Einkommenssteuer versteuert werden.

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