Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof ist das oberste Gericht für Steuer- und Zollangelegenheiten in Deutschland. Er hat seinen Sitz in München. Der Bundesfinanzhof ist die letzte Gerichtsinstanz für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Steuerrechts und des Zollrechts. Auf Englisch heißt Bundesfinanzhof „federal financial court“.

Die Aufgaben des Bundesfinanzhofs

Aufgaben – Der Bundesfinanzhof ist nicht nur die höchste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit, sondern auch die letzte Gerichtsinstanz für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Steuerrechts und des Zollrechts. Über die bloße Auslegung der Steuergesetze hinaus bildet er das Recht durch folgerichtige Entfaltung des Gesetzeszwecks fort. Außerdem prüft der Bundesfinanzhof, ob das jeweilige Steuergesetz verfassungsgemäß ist. Hält er ein bestimmtes Steuergesetz für verfassungswidrig, setzt er das Verfahren aus und holt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein.

Die Rechtssätze, die der Bundesfinanzhof in seinen Urteilen und Beschlüssen formuliert, finden oftmals Eingang in die Steuerrichtlinien, nach denen sich die Rechtspraxis der Finanzbehörden richtet. Das bedeutet, dass die Entscheidungen, obwohl sie sich im konkreten Fall nur auf eine einzelne Steuerbürgerin oder einen einzelnen Steuerbürger beziehen, letztendlich doch oft maßgeblich für die Besteuerung anderer Bürgerinnen und Bürger sind. Vielen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs kommt dementsprechend grundsätzliche Bedeutung zu, es handelt sich um sogenannte Grundsatzentscheidungen.

  • Der Bundesfinanzhof ist die höchste Instand der Finanzgerichtsbarkeit
  • Er regelt außerdem Streitigkeiten des Steuerrechts und des Zollrechts
  • Die Steuergesetze werden vom Bundesfinanzhof bestimmt und prüft, ob das Steuergesetz verfassungsgemäß ist

Organisation

Der Bundesfinanzhof organisiert sich mit einem Präsidenten an der Spitze, einem Vizepräsidenten sowie in verschiedene Senate, Gremien und die Gerichtsverwaltung.

Präsident und Vizepräsidentin

Präsidenten – An der Spitze des Bundesfinanzhofes steht aktuell der Präsident Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff. Der Rechtswissenschaftler war von 2001 bis 2011 Richter am Bundesverfassungsgericht und ist seit Ende 2011 am Bundesfinanzhof tätig. Christine Meßbacher-Hönsch, ebenfalls Rechtswissenschaftlerin, ist als Vizepräsidentin die ständige Vertretung des Präsidenten. Sie unterstützt ihn in der Wahrnehmung seiner Verwaltungsaufgaben.

Rechtssprechung

Rechtssprechung – Beim Bundesfinanzhof sind insgesamt 60 Richterinnen und Richter in 11 verschiedenen Senaten tätig. Jedem Senat sitzt eine Richterin oder ein Richter vor. Bei mündlichen Verhandlungen entscheiden die Senate des Bundesfinanzhofs in der Besetzung von 5 Mitgliedern, bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung in der Besetzung von 3 Mitgliedern. In selten Fällen kommt der Große Senat, die Vorsitzenden der 11 Senate, zusammen.

Gerichtsverwaltung

Gerichtsverwaltung – Als Gerichtsverwaltung werden allgemein alle Tätigkeiten an einem Gericht bezeichnet, die nicht richterliche Tätigkeiten sind. Eine genaue Übersicht, in welche Bereiche die Verwaltung des Bundesfinanzhofes organisiert ist, ermöglicht der Organisationsplan.

Gremien

Richtervertretungen – Am Bundesfinanzhof gibt es zum einen das Präsidialgremium. Dies ist ein Vertretungsorgan für die Beteiligung der Richterschaft bei der Ernennung der Richterinnen und Richter. Dem Präsidialrat gehören der Präsident und der Vizepräsident des Bundesfinanzhofs sowie drei weitere Mitglieder an. Für die allgemeinen und sozialen Angelegenheiten der Richterinnen und Richter ist der Richterrat zuständig, der sich aus drei Mitgliedern zusammensetzt.

Services

Der Bundesfinanzhof bietet seinen Besuchern verschiedene Services online und offline an.

Mündliche Verhandlungen

Teilnahme – Die mündlichen Verhandlungen des Bundesfinanzhof werden mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert. Sie sind öffentlich und finden für gewöhnlich von Dienstag bis Donnerstag jeweils vormittags statt. Wenn Du als Einzelperson an einer Verhandlung teilnehmen möchtest, ist keine Anmeldung erforderlich. Eine Übersicht informiert über die in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen. Beim Eintritt in den Bundesfinanzhof musst Du im Empfangsbereich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen.

Entscheidungen

Entscheidungen – Die vom Bundesfinanzhof getroffenen Entscheidungen sind online einsehbar. Unter der entsprechenden Rubrik können Entscheidungen bezüglich ihres Erscheinungsdatums und des Aktenzeichens ECLIs gesucht werden. Des Weiteren bietet der Bundesfinanzhof einen elektronischen Entscheidungsversand an. Wenn Du Dir eine Entscheidung zuschicken lassen möchtest, benötigst Du das Aktenzeichen der gewünschten Entscheidung, eine gültige E-Mail-Adresse und einen PDF-Reader. Die Zustellung erfolgt in der Regel weniger als 30 Minten nach Eingang der Bestellung und kann innerhalb der nächsten 14 Tage Überweisung bezahlt werden. In der der Entscheidungsvorschau findest Du die beim Bundesfinanzhof anhängigen Revisionsverfahren, mit deren Entscheidung im laufenden Jahr zu rechnen ist. Ist ein Verfahren bereits entschieden, führt Dich ein Link zum Urteil.

Anhängige Revisionsverfahren

Wie bereits erwähnt kannst Du, wenn Du Dich für anhängigen Verfahren zu steuer- und zollrechtlichen Fragen interessierst, diese auf der Homepage des Bundesfinanzhofes online einsehen. Es kann dabei nicht nur nach beim Bundesfinanzhof anhängigen Revisionsverfahren gesucht werden, in denen voraussichtlich mit einer Sachentscheidung zu rechnen ist, sondern auch nach Verfahren, die beim Bundesverfassungsgericht, beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften und beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften anhängigen sind, soweit sie für die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in Steuer- und Zollsachen relevant sind.

Pressemitteilungen & Jahresberichte

Pressemitteilungen / Jahresberichte – Unter der entsprechenden Rubrik können die Pressemitteilungen des Bundesfinanzhofes der letzten 10 Jahre online eingesehen und nach Datum, Aktenzeichen und Text durchsucht werden. Der aktuelle Jahresbericht sowie die Berichte der vergangenen Jahre stehen ebenfalls als Download zur Verfügung.

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