In der Wirtschaft bezeichnet „abschreiben“ bzw. „absetzen“ die Tätigkeit, einen Vermögensgegenstand des bewertbaren Anlagevermögens aufgrund seiner Abnutzung wertmäßig in der Bilanz zu vermindern. Siehe Abschreibung.
Alle Begriffe an einem Ort
- Alle Steuerbegriffe auf einen Blick
- Jederzeit und überall verfügbar
- Über 20 Jahre Immobilieninvestor-Erfahrung