Abgeltungsteuer

Abgeltungsteuer – Die Abgeltungssteuer wird auf fast alle Kapitalerträge erhoben. Egal ob Zinsen auf Bankeinlagen wie Girokonten, Tagesgeldkonten, Sparkonten und Sparbriefe oder auch erzielte Kursgewinne bei Wertpapierverkäufen. Was ist die Abgeltungsteuer und wann wird sie erhoben?

Abgeltungsteuer – was ist das?

Früher Kapitalertragsteuer genannt. Eine Steuer auf Kapitalerträge, also Zinsen bzw. Gewinne von Geldanlagen (zum Beispiel von Aktien, Sparbüchern etc.). Die Abgeltungsteuer wurde am 1. Januar 2009 eingeführt und beträgt 25 Prozent der Kapitalerträge (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Seit diesem Zeitpunkt sind Kapitalerträge grundsätzlich nicht mehr als Teil des Einkommens mit der Einkommensteuer zu versteuern, sondern als Pauschalversteuerung. Die Steuer wird direkt von der Bank oder dem Finanzinstitut einbehalten und an das Finanzamt überwiesen.

Hier das Wichtigste zur Abgeltungsteuer:

  • die Abgeltungssteuer hieß früher Kapitalertragsteuer
  • Höhe der Steuer: 25 Prozent auf alle Kapitalerträge
  • zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer
  • Abgeltungsteuer fällt nur bei Übersteigung des Freibetrags (801 Euro) an

Wann fällt die Abgeltungsteuer an?

Ab wann fällt die Abgeltungsteuer an? Eins steht fest: Alle inländischen Schuldner wie Aktiengesellschaften oder Zahlstellen (das sind zum Beispiel Banken) sind dazu verpflichtet, einen Kapitalertragssteuerabzug vorzunehmen und an die Finanzverwaltung abzuführen.

Aktuell beträgt die gesetzlich erhobene Abgeltungssteuersatz pauschal 25 Prozent, unabhängig vom individuellen Einkommenssteuersatz. Für fast alle Kapitalerträge die anfallen, fällt ebenso die Abgeltungsteuer an. Sie fällt beispielsweise für folgende Güter an:

  • Zinsen aus Bankeinlagen wie Girokonten, Tagesgeldkonten, Sparkonten und Sparbriefe;
  • Zinsen aus Anleihen, Schuldverschreibungen, Renten- und Geldmarktfonds;
  • Erzielte Kursgewinne bei Wertpapierverkäufen;
  • Dividenden-Erträge bei Aktien;
  • Gewinne aus dem Derivatehandel (Optionen, etc.)

Freibetrag nach Gesetz

Die Abgeltungsteuer gilt nur für Kapitalerträge, die den jährlichen Freibetrag von 801 Euro pro Person übersteigen. Wichtig: Um den Freibetrag in Anspruch zu nehmen, muss bei den entsprechenden Banken oder Finanzinstituten ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Man kann den Freibetrag auch auf mehrere Banken aufteilen (beispielsweise 400 Euro Freibetrag bei der Hausbank und 401 bei einer zweiten Bank).

Mit Zahlung der Abgeltungsteuer sind die Steuerschulden für Kapitalerträge abgegolten, also ausgeglichen. Daher kommt der Name Abgeltungssteuer.

Beispiel: Sparvertrag mit und ohne Freistellungsauftrag

In diesem praktischen Beispiel siehst Du die Berechnung der Abgeltungsteuer.

Berechnung: Beispiel Sparvertrag

Du hast all Dein Geld bei Deiner Hausbank auf einem Sparbuch und verschiedenen Sparverträgen angelegt. Dafür bekommst Du im Jahr 1.000 Euro Zinsen. Darauf wären eigentlich 250 Euro (25 Prozent) Abgeltungsteuer fällig. Dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

  • Zinsen im Jahr: 1.000 Euro
  • Abgeltungsteuer in Prozent: 25%
  • Abgeltungsteuer in Euro: 250 Euro

Berechnung inklusive Freistellungsauftrag

Da Du einen Freistellungsauftrag über 801 Euro gestellt hast, reduziert sich der zu versteuernden Betrag auf 199 Euro. Die Bank zieht automatisch 49,7050 Euro (25 Prozent) zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer von den Zinsen ab und überweist die Abzüge direkt ans Finanzamt.

  • Freistellungsauftrag: 801 Euro
  • Noch zu versteuernde Zinsen im Jahr: 199 Euro
  • Abgeltungsteuer in Prozent: 25%
  • Abgeltungsteuer in Euro: 49,71 Euro

Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer

Für viele wirft die Abgeltungsteuer große Fragen auf. Die Bandbreite reicht von einfachen Fragen zur Höhe und Bemessungsgrundlage bis hin zum spezifischen Fragen wie Abgeltungsteuer bei Kapitalerträgen aus Vermietung.

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer findest Du hier.

Was ist die Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer wird auf Kapitalerträge, also Zinsen bzw. Gewinne von Geldanlagen (zum Beispiel von Aktien, Sparbüchern etc.) erhoben.

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer liegt seit 2009 bei 25 Prozent auf Kapitalerträge.

Was ist der Unterschied zwischen Abgeltungsteuer und Kapitalertragssteuer?

Der Name hat sich schlicht geändert. Vor 2009 wurde die Abgeltungsteuer noch Kapitalertragsteuer genannt.

Wie sind Mieteinnahmen zu versteuern?

Wer selbst Immobilien vermietet, hat Erträge aus Mieteinnahme. Die eingehenden Mieteinnahmen werden aber nicht in voller Höhe vom Gesetzgeber versteuert. Von den Erträgen werden zusätzlich noch Kosten und Abschreibungen abgezogen.

Was ist ein Freistellungsauftrag bei der Bank?

Mit dem Freistellungsauftrag kannst Du Deine zu versteuernden Kapitalerträge verringern. Er ist auf maximal 801 Euro pro Person gedeckelt und darf auf mehrere Banken verteilt werden, zum Beispiel 301 Euro bei Bank A und 500 Euro bei Bank B.

Alle Begriffe an einem Ort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bist Du dabei?

Dann schreibe Dich jetzt auf unsere Liste für das nächste Event!