Abflussprinzip

Das Abflussprinzip besagt, dass Ausgaben steuerlich demjenigen Kalenderjahr zugeordnet werden, in dem die Zahlung getätigt wurde. Das bedeutet, dass wenn Eingangsrechnungen von Dezember erst im Januar bezahlt werden, diese auch erst im nächsten Jahr für das Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden.

Abflussprinzip – was ist das?

Das Abflussprinzip ist ein im Steuerrecht geltendes Prinzip. Es bedeutet, dass eine Ausgabe dem Kalenderjahr (steuerlich) zuzuordnen ist, in dem sie gezahlt wurde (Geld „abfließt“).

Eine Ausgabe wird in dem Kalenderjahr steuerlich geltend gemacht, in dem die Zahlung getätigt wurde.

Beispiel zum Abflussprinzip

Ein Handwerker repariert im Dezember 2018 die sanitäre Anlage einer Renditeimmobilie und stellt die Rechnung noch im selben Monat. Der Eigentümer bezahlt sie erst im Januar 2019. Daher kann der Eigentümer diese Ausgabe erst für das Jahr 2019 steuerlich geltend machen (also von seinem zu versteuernden Einkommen 2019 abziehen).

Wann greift das Abflussprinzip nicht?

Tatsächlich gibt es auch Ausnahmen, bei denen das Abflussprinzip nicht gilt. Dazu gehören beispielsweise wiederkehrende Ausgaben, Abschreibungen, Lohnzahlungen und Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Dann wird meist nach der 10-Tage-Regelung gehandelt.

  • Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben
  • Abschreibung
  • Lohnzahlung
  • Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben

Zu regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben gehören Ausgaben, dessen Wiederholung aufgrund rechtlicher Verpflichtungen in bestimmten Zeitabständen bereits feststeht. Das Abflussprinzip darf hierbei nur erfasst werden, wenn es sich um Einnahmen oder Ausgaben handelt, die innerhalb von 10 Tagen vor Ablauf des Jahres oder innerhalb der ersten 10 Tage nach Anlauf des Jahres liegen. Hierbei handelt es sich um die 10-Tage-Regelung.

Abschreibung

Bei der Abschreibung können nicht die gesamten Kosten in dem Jahr ihrer Entstehung geltend gemacht werden, sondern müssen entsprechend der vorgegebenen Nutzungsdauer über mehrere Jahre verteilt werden.

Lohnzahlung

Wird der Lohn für Dezember erst im Januar an den Mitarbeiter ausgezahlt, wird er dennoch im Dezember verbucht.

Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

Der Betriebsvermögensvergleich ist ein Verfahren steuerrechtlichen Gewinnermittlung. Es gibt einen unvollständigen und einen vollständigen Betriebsvermögensvergleich. Der unvollständige Betriebsvermögensvergleich ist für Unternehmen bestimmt, die nach dem Gesetz nicht buchführungspflichtig sind.

Zuflussprinzip

Bei dem, zum Abflussprinzip korrespondierendem, Zuflussprinzip werden die Einnahmen eines Unternehmens zu dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die Zahlung getätigt wurde. Es handelt sich ebenfalls um ein im Steuerrecht geltendes Prinzip. Dies bedeutet, dass eine Einnahme demjenigen Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen ist, in dem sie erhalten wird, also „zufließt“. Lies hier mehr über das Zuflussprinzip.

Fragen und Antworten zum Abflussprinzip

Was versteht man unter dem Zufluss- und Abflussprinzip?

Das Zufluss- und Abflussprinzip bedeutet nichts weiter, als dass die Einnahmen und Ausgaben demjenigen Kalenderjahr steuerlich zugeordnet werden, in denen sie gezahlt oder eingenommen wurden.

Welches Datum gilt für Steuererklärung?

Die Steuererklärung für 2018 muss bis spätestens 29. Februar 2020 abgegeben werden.

Ist Besteuerung EÜR?

Nach vereinbarten Entgelten gilt die Soll-Besteuerung. Nach vereinnahmten Entgelten die Ist-Besteuerung.

Wann muss eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt werden?

Alle Unternehmer müssen prinzipiell die EÜR Rechnung erstellen.

Welches Jahreseinkommen ist steuerfrei?

Das steuerfreie Einkommen liegt für das Jahr 2018 bei 9.000 Euro. 2019 liegt das steuerfreie Einkommen bei 9.168 Euro.

Wie lange kann man rückwirkend seine Steuererklärung machen?

Seit 2009 wurde die Frist für Steuererklärungen von zwei auf vier Jahre angehoben. Das bedeutet, Du kannst bis zum 31. Dezember 2020 rückwirkend die Steuererklärung für die Jahre 2016 bis 2019 machen.

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