- Dieses Thema hat 0 Antworten und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 Jahre, 8 Monaten von Winnfried Weil.
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Winnfried WeilTeilnehmer
Hallo, war heute auf einer Eigentümerversammlung .Der Verwalter hat sich ganz schön was anhören müssen; Habe eine ETW in einem 42 Parteien Hochhaus.Es wurde vor einem Jahr in der ETV beschlossen, das für die Dachreparatur eine Sonderzahlung geleistet wird.Veranschlagt wurden ca.120.000 € Die Reparatur wurde von einem Architekt geleitet – beauftragt von der Verwaltung in Absprache bei der letzten Versammlung. Nun hat sich bei der ETV heute herausgestellt ( Punkt sonstiges ) das die Reparatur 190.000€ kosten soll. Die Differenz 70.000€ hat der Verwalter aus den Rücklagen genommen.Der Architekt hat mal 19.000€ gekostet.Und die korrekte Abrechnung ist noch nicht fertig. Gründe für die Erhöhung: Eröhte Kosten für Sicherheit der Handwerker und nicht vorhersehbare Aufschichtungen der letzten Reparaturen die abgetragen werden mussten.Darf der Verwalter ohne Zustimmung der Eigentümer ( Sondersitzung) das bewerkstelligen.Mehrkosten von 10-20Prozent wäre ja noch vertretbar.Wie ist die Rechtslage.
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