Maklergebühren – Das solltest Du wissen

“Gebühren” – ein Wort, das wohl die wenigsten von uns gerne hören. Man zahlt sie beispielsweise bei Überweisungen, bei Amtsgängen oder für die Wasserversorgung. Doch auch wenn man einen Makler bestellt, um ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen oder zu verkaufen, werden Gebühren fällig. In diesem Fall heißen sie – naheliegend – Maklergebühren. Allerdings erhält man hier auch eine ganze Bandbreite an Leistungen für sein Geld. 

Doch was sind die Maklergebühren eigentlich genau, wer muss sie zahlen und lassen sie sich vielleicht sogar umgehen? Die Antworten auf diese Fragen und weiteres Interessantes zum Thema Maklergebühren erfährst Du im heutigen Artikel.

Damit Du grundsätzlich weißt worum es geht, gibt es erstmal ein paar wichtige Fakten in Kurzform auf einen Blick. Anschließend erkläre ich Dir Alles rund um die Maklergebühr genauer.

Die Fakten zu Maklergebühren auf einen Blick
Maklergebühren gehören zu den Erwebsnebenkosten beim Immobilienkauf

Maklergebühren – Was ist das?

Die Maklergebühr ist auch unter dem Namen Maklerprovision bekannt. Genau wie bei Provisionen, die man aus anderen Bereichen kennt, handelt es sich hierbei um eine erfolgsabhängige Vergütung. Der Immobilienmakler erhält nach Unterschrift des Kauf- oder Mietvertrags einen prozentualen Anteil des Verkaufspreises (bei Verkäufen) bzw. bis zu zwei Monatskaltmieten (bei Vermietungen). 

Das bedeutet, dass die Bestellung eines Maklers Dich grundsätzlich erst einmal nichts kostet. Erst wenn die Vermietung oder der Verkauf erfolgreich abgeschlossen sind erhält der Immobilienmakler seinen Lohn. Möchtest Du beispielsweise ein Haus oder eine Wohnung vermieten oder verkaufen ist dieser Umstand sehr praktisch für Dich – schließlich kannst Du Dir so recht sicher sein, dass der Makler sich wirklich anstrengt, um einen Käufer oder Mieter zu finden.

Um einen Deal abzuschließen und die Maklergebühren zu erhalten, führt ein Makler verschiedenste Leistungen für Dich durch – eben alles, was nötig ist um das Ziel zu erreichen. Während auch heute noch viele Menschen denken, dass der Makler “nur” Objektbesichtigungen durchführt, sieht es in der Realität meist anders aus: Er schaltet beispielsweise Anzeigen im Internet oder in Zeitungen, fotografiert das Objekt hierzu von innen und außen, beantwortet Anfragen auf die Annoncen und selektiert Interessenten.

Auch beim Sammeln und Vorbereiten von erforderlichen Unterlagen ist ein Immobilienmakler behilflich. Das Führen von Verkaufsverhandlungen und die Begleitung von Käufer und Verkäufer zum Notar gehören ebenso zu den Leistungen, die ein Makler erbringt. 

Mit seinem Fachwissen steht er seinen Klienten dabei stets zur Seite und kann sie so sogar vor eventuellen, teuren Fehlern bewahren. Außerdem kannst Du Dir sicher sein, dass ein Immobilienmakler immer darum bemüht ist, den bestmöglichen Preis für Dich auszuhandeln – schließlich besteht seine eigene Bezahlung aus einem prozentualen Anteil des letztlich erzielten Preises. 

Neue gesetzliche Regelung der Maklergebühren seit 2015

Während beim Verkauf von Immobilien in der Regel entweder der Käufer die Maklergebühren zahlt oder Käufer und Verkäufer sie sich untereinander aufteilen und es keine gesetzliche Regelung dazu gibt wer wie viel Prozent zu übernehmen hat, gibt es bei der Vermietung von Häusern oder Wohnungen seit dem 1. Juni 2015 ein klares Gesetz in Deutschland. Seitdem gilt das Bestellerprinzip – wie der Name schon sagt hat derjenige, der den Makler beauftragt, die kompletten Maklergebühren zu tragen. In der Regel ist dies der Vermieter.

Doch nicht nur wer den Makler bei der Vermietung bezahlt ist gesetzlich eindeutig geregelt. Auch die Höhe der Maklerprovision ist hier – im Gegensatz zu Immobilienverkäufen – gedeckelt. Sie darf maximal zwei Monatskaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen. 

Zwar kannst Du auch einen Makler beauftragen, wenn Du selbst eine Wohnung zur Miete suchst, in den allermeisten Fällen wird jedoch ein Vermieter einen Makler engagieren, wenn er sein Wohnobjekt vermieten möchte.

Wie hoch sind die Maklergebühren?

Während die Maklergebühren bei Vermietungen also gesetzlich geregelt sind, hängen sie bei Immobilienverkäufen von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt weder eine Mindesthöhe noch eine Höchstgrenze. Während Makler bei begehrten Immobilien, beispielsweise hochwertigen Häusern in guten Wohngegenden mit knappem Angebot, eher höhere Gebühren verlangen können, passen sie ihre Preise bei renovierungsbedürftigen Immobilien auf dem platten Land in einer Gegend mit viel Leerstand logischerweise nach unten an.

Üblicherweise liegen die Gebühren zwischen drei Prozent und sieben Prozent des Kaufpreises. Doch nicht nur der Zustand der Immobilie und ihr Umfeld wirken sich auf die Höhe der Maklergebühr aus: Auch das Bundesland, in dem die Immobilie steht, spielt eine Rolle. Damit Du eine Vorstellung davon bekommst welche Maklergebühren bei Verkäufen üblich sind möchte ich Dir nun einmal die häufigsten Maklergebühren nach Bundesländern auflisten:

  • 7,14 Prozent: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Thüringen.

Je nach Region liegen die Gebühren in Thüringen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen jedoch auch teils deutlich niedriger.

  • 6,25 Prozent: Hamburg
  • 5,95 Prozent: Mecklenburg-Vorpommern, Bremen
  • 4,76 Prozent bis 7,14 Prozent: Niedersachsen

In Niedersachsen unterscheiden sich die üblichen Maklergebühren besonders stark je nach Region, in der die Immobilie steht.

Neben der Höhe der Gebühren ist natürlich auch sehr wichtig wer diese trägt. Wie Du bereits weißt gibt es bei Verkäufen keine gesetzliche Regelung hierzu. Allerdings haben sich auch hier in den einzelnen Bundesländern bestimmte Verteilungen durchgesetzt.

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Maklergebühren – Wer zahlt? Käufer oder Verkäufer? Mieter oder Vermieter?

Die übliche Verteilung der Maklergebühren sieht in den einzelnen Bundesländern folgendermaßen aus:

In Brandenburg, Berlin, Hamburg, Bremen und Hessen zahlt der Käufer die volle Gebühr. In Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Bayern und Nordrhein-Westfalen zahlen Verkäufer und Käufer jeweils die Hälfte der Maklergebühr. Auch in Niedersachsen wird entweder Hälfte/Hälfte gemacht oder aber der Käufer trägt die kompletten Gebühren. In Mecklenburg-Vorpommern zahlt der Verkäufer üblicherweise 2,38 Prozent und der Käufer 3,57 Prozent.

Bitte beachte unbedingt: Es handelt sich hier – wie gesagt – nur um übliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Eine gesetzliche Regelung dazu wer zu bezahlen hat gibt es nicht. Bei Mietimmobilien ist die Sache klarer: Hier gilt das oben erwähnte Bestellerprinzip: Derjenige, der den Makler bestellt hat, zahlt seit 2015 definitiv die volle Gebühr – egal ob es sich hierbei um den Vermieter oder den Mieter handelt.

Wie kann man Maklergebühren umgehen?

Da Immobilien viel Geld kosten und somit auch die prozentual vom Preis berechnet anfallende Maklergebühr recht hoch ausfällt, mag es auf den ersten Blick reizvoll scheinen diese zu umgehen. Hierzu möchte ich Dir jedoch zwei Dinge mit auf den Weg geben: Zunächst einmal ist die Maklergebühr der einzige Lohn, den der Immobilienmakler für seine Arbeit erhält und wie Du mittlerweile weißt tut er dafür wesentlich mehr als viele Menschen vermuten. 

Es wäre also schlichtweg moralisch falsch den Makler um seinen verdienten Lohn zu bringen. Schließlich würde es Dir auch nicht gefallen, wenn Dein Chef versucht, Dir Deinen Lohn vorzuenthalten oder ein Kunde Dich nicht bezahlt nachdem Du für ihn eine Leistung erbracht hast, oder? Eben!

Zum Zweiten hat der Makler natürlich auch einen gesetzlichen Anspruch darauf bezahlt zu werden. Egal ob Käufer oder Verkäufer – irgendjemand muss die Maklergebühr begleichen.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn der Makler beispielsweise keinerlei Anstrengungen unternimmt, um die Immobilie zu vermitteln oder Du einen Käufer/Mieter komplett ohne Zutun des Maklers findest, so musst Du die Gebühren auch nicht bezahlen. Auch wenn der Immobilienmakler bei seiner Arbeit schwere Fehler begeht oder sogar absichtlich Falschangaben macht hat er unter Umständen kein Anrecht auf seine Provision. Solch unklare Fälle werden in der Regel vor Gericht geklärt. 

Sind die Maklergebühren steuerlich absetzbar?

Irgendetwas von der Steuer absetzen ist immer gut, oder? Doch wie sieht es da bei den Maklergebühren aus – lassen sich diese von der Steuer absetzen? Auch hier lautet die Antwort – wie so oft im Leben – “Es kommt darauf an.”

Und zwar auf Folgendes: Erwirbst Du privat eine Wohnung oder ein Haus kannst Du die Maklergebühren nicht von der Steuer absetzen. Wenn Du eine Immobilie jedoch kaufst und diese anschließend vermietest kannst Du die Maklergebühren als Anschaffungsnebenkosten geltend machen. Auch wenn Du berufsbedingt in eine neue Immobilie umziehen oder eine Zweitwohnung mieten musst und hierzu selbst einen Makler beauftragst kannst Du die anfallenden Gebühren als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Zusammenfassung und Fazit

Ich hoffe, dass Du das Thema Maklergebühren nach diesem Artikel nun besser verstehst. Während sie bei Vermietungen mittlerweile gesetzlich klar geregelt sind, unterscheiden sich bei Kaufimmobilien sowohl ihre Höhe als auch die Frage wer sie trägt. Verhandlungen sind hier also möglich. Die Maklergebühr ist der Lohn eines Immobilienmaklers und fällt nur an wenn er die Immobilie auch tatsächlich vermittelt. So bist Du davor geschützt Geld auszugeben bevor es zum erfolgreichen Abschluss kommt. 

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Ein Kommentar zu “Maklergebühren – Das solltest Du wissen

  1. Sehr geehrte Damen und Herrn
    wenn mir ein Objekt Haus gezeigt wird, und die Besichtigung auch stattgefunden. Wie lange dauert diese Verbindlichkeit?
    Nach acht Monate wurde das gleiche Haus durch andern Makler mit viel weniger Geld angezeigt ca. 20%. Wann darf mit diesem neuen Makler zusammenarbeiten bzw. Von ihm das abkaufen?
    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen
    Massoud

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