Verkehrswertgutachten – Verschiedene Zwecke erfordern ein Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten. Steuerzwecke mit Marktwertgutachten für das Finanzamt, erzwungener Verkauf, Rechtsstreit oder Erbschaft. Im Marktwertgutachten werden die Ergebnisse vom bestellten Sachverständigen schriftlich dokumentiert, es enthält neben dem Verkehrswert / Marktwert viele weitere Details wie Fotos oder auch Schätzungen des Bausachverständigen über mögliche Kosten für Schäden und Mängel, bzw. deren Beseitigung. Ein Marktwertgutachten wirst Du dann einholen, wenn Du eine wirklich objektive Vorgehensweise zur Bestimmung einer Immobilie wünschst. Das schützt Dich vor unrealistischen Preisvorstellungen und erhöht die Chance, dass Du Deine Immobilie schnell und mit gutem Gewinn veräußerst.
Verkehrswert / Marktwert, Gutachten und Sachverständige
Der Verkehrswert ist der Erlös (Preis), der bei einer Veräußerung des Objektes unter normalen Bedingungen im geschäftlichen Verkehr erzielt werden kann.
Video und Lese-Tipp! So kannst Du eine Immobilie schnell bewerten.
Marktwert: Objekte Bewertung
Zunächst die Frage, was bedeutet Marktwert. Die Definition ist einfach, für die objektive Bewertung von Immobilien (Wohnung, Haus, Mehrfamilienhaus, Gewerbe, Grundstück, usw.) ist der Marktwert eine absolut notwendige Kennzahl. Die Ermittlung des tatsächlichen und aktuellen Immobilienwerts findet durch einen vereidigten Sachverständigen statt. Der Marktwert wird durch drei Faktoren bestimmt. Zunächst sind Größe, Raumverteilung und Zustand der Immobilie für Käufer wichtig. Dazu kommt die Lage und abseits von Wohnungen, zusätzlich der Zustand des Grundstücks. Der dritte Faktor sind bestehende Rechte, Altlasten und bei vermieteten Immobilien bestehende Mietverhältnisse. Bei Wohnungen zählt außerdem: Je höher die Wohnung, um so wertsteigender. Ein Penthouse oder eine Mansardenwohnung wird durchschnittlich also besser bewertet, als eine Wohnung im ersten oder zweiten Stock.
Drei Faktoren zur Bewertung:
- Größe, Zustand und Raumaufteilung
- Lage und Zustand des Grundstücks
- Rechte, Altlasten und Mietverträge
Baugesetz und Verkehrswert
Baugutachter erstellen Dir Marktwertgutachten. Ihr Fachwissen ist für die objektive Vorgehensweise und Bewertung der einzelnen Faktoren absolut erforderlich. Sie haben durch ihre jahrelange Erfahrung das nötige technische Wissen, ebenso wie Marktkenntnisse. Alles konform zum §194 im BauGB.
Baugesetzbuch (BauGB) § 194 Verkehrswert:
“Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.”
Es gibt aber auch Anlässe, die ein Marktwertgutachten absolut notwendig machen können. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Ermittlung des Marktwertes den Anforderungen des § 194 des Baugesetzbuches entsprechen muss.
Dazu gehören:
- Bewertung für Steuerzwecke
- Erbschaft
- Rechtsstreit
- Erzwungener Verkauf
- …
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