Was bedeutet Nutzung?
Im Immobilienlexikon erkläre ich Dir ganz einfach was der Begriff Nutzung im Bereich Immobilie / Immobilien / Immobilien kaufen bedeutet. Vielleicht hast Du Dir schon mal die Frage „Was Nutzung und was ist dazu die Definition / Erklärung?“ gestellt. Dies beantworte ich hier in diesem Video oder in meinem kostenlosen Immobilienlexikon der Grundlagen.
Definition gemäß Immobilienlexikon
Der Charakter einer Wohnanlage wird neben ihrer Lage und Ausstattung insbesondere durch ihre Nutzung bestimmt. Ist jede Art von Nutzung zulässig, können sich dort Ladengeschäfte, Praxen, Kanzleien, Gaststätten und sonstige gewerbliche Einrichtungen etablieren, soweit die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.
Soll eine Einheit erworben werden, um sie beruflich zu nutzen oder gewerblich zu vermieten, so sollte vorab geklärt werden, ob diese Nutzungsart mit der Gemeinschaftsordnung in Einklang steht. Dient nämlich eine Anlage ausschließlich Wohnzwecken, so scheidet eine Nutzung als Ladengeschäft, Gaststätte etc. von vornherein aus. Die Interessen der anderen Bewohner werden jedoch dann nicht berührt, wenn jemand in seinen Räumen Bürotätigkeiten entfaltet, sie aber in erster Linie als Wohnung nutzt. Eine Tätigkeit, die mit Publikumsverkehr verbunden wäre, oder die Einrichtung eines Bürobetriebs mit Angestellten wäre hingegen mit dem vereinbarten Nutzungscharakter nicht in Einklang zu bringen. Ein solcher Gebrauch wäre unzulässig.
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