Was bedeutet Katasteramt?
Hier erkläre ich Dir ganz einfach, was der Begriff Katasteramt im Bereich Immobilie / Immobilien / Immobilien kaufen bedeutet. Vielleicht hast Du Dir schon mal die Frage „Was ist die Definition / Erklärung dieses Wortes?“ gestellt. Dies beantworte ich hier in diesem Video oder in meinem kostenlosen Immobilienlexikon der Grundlagen.
Definition gemäß Immobilienlexikon
(von italienisch catastro: Zinsregister, Steuerregister) Auch als Vermessungsamt bezeichnet. Die Katasterämter vermessen Grundstücke und führen Verzeichnisse mit den „technischen“ Daten der Grundstücke einer Gemeinde. Die Katasterämter erstellen Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und amtliche Lagepläne.
Detailwissen

Das Liegenschaftsbuch
Das Katasteramt führt das Liegenschaftsbuch. Das ist praktisch ein Verzeichnis aller Immobilien in diesem Bezirk, sowie die entsprechenden Vermessungsunterlagen und die technischen Unterlagen. Es erstellt Lagepläne, bei denen die Grundstücke entsprechend vermessen wurden.
Das Liegenschaftsbuch enthält Grundstücksangaben und Flurkarten im großen Maßstab. Heutzutage wird das Liegenschaftsbuch jedoch fast ausschließlich in digitaler Form geführt (automatisiertes Liegenschaftsbuch).
Das Katasteramt stellt sicher, dass im Grundstücks-/Gebäudebereich Geschäfts- /Planungsprozesse problemlos funktionieren können. Daher ist ein wesentlicher Bestandteil des Liegenschaftskatasters der aktuelle Nachweis über den Grundstücks- und Gebäudebestand. Das heißt, es werden alle Liegenschaften eines Landesgebiets (Gebäude, Flurstücke) dargestellt und beschrieben.
Wenn Du ein Haus bauen möchtest…
Eine Beleihung eines Gebäudes ist nicht ohne eine Einmessung des Gebäudes bezüglich der Grundstücksgrenzen möglich. Du möchtest ein Haus bauen? Dann musst Du auch hier in den meisten Fällen das Katasteramt aufsuchen. Zum Beispiel dann, wenn für neue Bauflächen bestehende Grundstücke geteilt oder zusammengelegt werden.
Als Bauherr bekommst Du vom Katasteramt die Unterlagen, die Du zum Hausbau benötigst. Das sind zum Beispiel:
ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch,
eine Abzeichnung der Flurkarte,
ein amtlicher Lageplan.
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