Bürgschaft

Was bedeutet Bürgschaft?

Hier erkläre ich Dir ganz einfach, was dieser Begriff im Bereich Immobilie / Immobilien / Immobilien kaufen bedeutet. Vielleicht hast Du Dir schon mal die Frage „Was ist die Definition / Erklärung von Bürgschaft?“ gestellt. Dies beantworte ich hier in diesem Video oder in meinem kostenlosen Immobilienlexikon der Grundlagen.



Definition gemäß Immobilienlexikon

(von altnordisch abyrgd: Verantwortung für etwas) Durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Darlehensgeber, für die Erfüllung der Verpflichtungen des Darlehensnehmers einzustehen, falls dies nötig sein sollte. Das gibt dem Darlehensgeber mehr Sicherheit, denn wenn der Darlehensnehmer den Ratenzahlungen für seinen Kredit nicht nachkommen kann, kann der Darlehensgeber auf den Bürgen zurückgreifen.

Detailwissen

Herkunft

Der Begriff Bürge oder das Verb bürgen kommt aus dem Althochdeutschen „burgo“ und heißt so viel wie „Verantwortung für etwas übernehmen“ oder „sich verpflichten“ oder auch „Schützer“. Früher war es zum Beispiel üblich, wenn jemand etwas angestellt hat, dass ein anderer sich für ihn verbürgt hat. Die Person, die ein Recht auf Rache hatte bzw. auf Wiedergutmachung, konnte entweder die andere Person direkt zum Duell herausfordern, ihn in die Pflicht nehmen, von ihm Geld bekommen. Wenn das nicht der Fall war, hatte er die Möglichkeit, sich praktisch direkt an dem Bürgen zu rächen. Also sprich, der Bürge hat auch persönlich für jemanden gebürgt. Das heißt, dass er an seiner statt geköpft werden oder gefoltert werden konnte. Vielleicht habt ihr schonmal den Begriff gehört „Den Bürgen sollst du würgen“, also das ist schon fast ein juristischer Begriff. Denn als Bürge tritt man praktisch total als Schützer für die Person auf, für die man bürgt.

Die Praxis

Wie funktioniert das in der Praxis? Ein Kreditnehmer hat nicht genügend Bonität, also nicht genügend Guthaben. Oder es gibt andere Gründe, warum die Bank ihm keinen Kredit geben möchte. Dann sagt sie dem faulen Kreditnehmer „Bring mir einen Bürgen, der praktisch für Dich haftet, sollte irgendetwas nicht gut laufen.“. Der Bürge haftet praktisch für das Darlehen so, wie wenn es seins wäre.

Die Bürgschaftsformen

Die Ausfallbürgschaft

Hier muss der Kreditnehmer erst auf Zahlung verklagt worden sein. Er muss offiziell nicht zahlen können. Und dann darf erst der Bürge in Anspruch genommen werden.

Die selbstschuldnerische Bürgschaft

Der Bürge kann so in die Pflicht genommen werden, wie wenn er selbst der Schuldner wäre. Die Bank kann sich also aussuchen, ob sie sich mit dem Kreditnehmer rumschlagen möchte oder mit den Bürgen, die viel mehr Geld haben. Diese Form wird meistens von den Banken gewählt.

Meine Empfehlung

Ich kann jedem nur empfehlen, sich gut zu überlegen, ob er als Bürge auftritt. Vom Prinzip her ist bürgen so, wie wenn Du direkt einen Kreditvertrag unterschreibst. Nur mit dem Unterschied, dass Du keinen Einfluss auf den Kreditvertrag hast. Das heißt, Du kannst selber nicht beeinflussen, ob die Raten bezahlt werden, oder nicht. Oder wenn Du Dich für was anderes verbürgst bezüglich der Miete oder sonst irgendwas, besteht immer die Gefahr, dass Du nicht mitkriegst, was läuft. Hier empfehle ich vielleicht sogar selber den Darlehensvertrag zu machen, dann hat man das Ganze Spiel selber im Griff. Möchte man zum Beispiel den Kindern helfen, kann der Darlehensvertrag ja auch auf die Eltern laufen bzw. kann man dort einfach Sicherungsmechanismen einbauen. Also, lange Rede, kurzer Sinn: Vorsicht mit Bürgschaften!
Alex Düsseldorf Fischer Profilbild
Alex Fischer, Immobilieninvestor

 

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