Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung: Gründe, Höhe, Berechnung

Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung – Du willst Dein Darlehen vor Darlehensablauf beenden? Dann fällt in der Regel die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an. Hier musst Du auch steuerliche Aspekte unbedingt kennen. Wie diese berechnet wird und wer Dir helfen kann, wenn Du der Meinung bist, dass diese viel zu hoch ausgefallen ist, zeige ich Dir hier.

Du bist gerade im Flugzeug, im ICE oder kurz vor dem nächsten Meeting, aber hast keine Kopfhörer dabei? Unter meinem Video findest Du ein ausführliches Transkript mit allen Tipps.

Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung

Vorzeitiger Darlehensrückzahlung: Gründe, Höhe, Berechnung

Heute geht es um das Thema Vorfälligkeitsentschädigung bei der Immobilienfinanzierung, dessen Auswirkungen und woher sie kommt.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Entschädigung, die Du an die Bank zahlen musst, weil Du vertragsbrüchig wirst. Sprich Du hast zum Beispiel ein Darlehen vor acht Jahren abgeschlossen. Das Darlehen ist aber auf zehn Jahre abgeschlossen und Du willst jetzt schon zurückzahlen, weil Du die Immobilie verkauft hast oder weil Du Umschulden willst. Die Bank will in dem Fall, da Du den Kredit nicht bis zum Schluss durchhältst eine Entschädigung. Und das ist die Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Bank kauft Geld ein und verkauft es an Dich weiter

Viele Leute sind sauer darüber, wenn sie eine Rechnung von der Bank bekommen. Das kann ich gut verstehen. Aber man muss auch die Sicht der Bank dabei sehen. Denn diese ist ein Geldhändler. Das heißt, sie kauft das Geld ein. Zum Beispiel, wenn Du einen Zinssatz von vier Prozent hast, kauft die Bank das Geld für drei Prozent ein und verpflichtet sich auf die nächsten zehn Jahre, egal wie die Zinsen sich entwickeln demjenigen dem sie das angeboten hat, weiterhin die drei Prozent zu bezahlen. Darauf schlägt die Bank dann einen Prozent auf und verkauft Dir das Geld wieder für vier Prozent.

Darum gibt es eine Vorfälligkeitsentschädigung

Wenn Du vor der abgesprochene Zeit raus willst, hat das für die Bank zwei negative Eigenschaften. Erstens sie verliert ihren 1 Prozent. Nämlich ihre Marge, also den Gewinn, so nennt man das im Bankwesen. Das ist aber noch gar nicht so schlimm. Angenommen die Zinsen sind runter gegangen und sind viel niedriger als vorher, dann muss die Bank vor allem auch denjenigen, der das Geld angelegt hat, dass die Bank an Dich ausleiht, weiterhin die drei Prozent bezahlen. Und genau aus diesen zwei Punkten, vereinfacht gesagt, besteht eine Vorfälligkeitsentschädigung.

  • Bank verliert Marge/ Gewinn
  • Bei niedrigeren Zinsen muss die Bank das Geld trotzdem zum verhandelten Zins abbezahlen

Vorfälligkeitsentschädigung hängt von Zinsentwicklung ab

Bedeutet umgekehrt, wenn Du ein Darlehen hast, bei dem die Zinsen sehr niedrig sind und die Zinsen ansteigen würden, dann wäre die Vorfälligkeitsentschädigung fast null oder sehr wenig, weil es nur die Marge wäre. Die Bank würde so sogar einen Gewinn machen und den muss sie Dir wieder gutschreiben. Also, bei steigenden Zinsen weniger das Problem, bei fallenden Zinsen ist es ein Problem für Dich.

Steigende Zinsen bedeuten eine Vorfälligkeitsentschädigung von fast null

Ein weiterer Nachteil der Vorfälligkeitsentschädigung ist, dass sie in der Regel auch bei vermieteten Immobilien nicht absetzbar ist, weil es sich nicht um Werbungskosten handelt, da der Zyklus, also der Ablauf des Immobilieninvestments vorbei ist.

Tipp: Mit der Bank verhandeln!

Aber auch hier kann man mit der Bank zum Beispiel handeln. Du weißt ja, dass man die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich nicht absetzen kann, deswegen ist es sinnvoll sie zu vermeiden. Sprich z.B. mit Deiner Bank und sag Du willst einen neuen Anschluss Kredit für eine neue Immobilie oder für was auch immer machen und dafür soll die Bank Dir etwas höhere Zinsen machen, sowie die Vorfälligkeitsentschädigung weglassen. Dieses Verfahren wäre dann zumindest nicht steuerlich nachteilig.

Abrechnung der Bank überprüfen lassen!

Für die Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen gibt es diverse Urteile und das ist eine hoch finanzmathematische Aktion. Die Abrechnungen der Bank sind meistens 10 bis 15 Seiten lang, klein gedruckt mit komplexen Formeln und Positionen. Es gibt aber die Möglichkeit das von der Verbraucherzentrale überprüfen zu lassen. Sprich, Du kannst denen die Abrechnung der Bank schicken und die überprüfen das dann ganz genau und rechnen nach, ob die Bank sich auch an alle Urteile gehalten hat. Ich habe das selber auch schon einmal gemacht und habe 5000 bis 7000 Euro dadurch rausgekriegt. Z.B. dürfen die Banken verschiedene Sachen nicht berücksichtigen. Sie dürfen z.B. gewisse Gebühren nicht berücksichtigen oder wenn Du die Möglichkeit einer Zwischentilgung hattest. Sprich, dass Du jedes Jahr fünf Prozent zusätzlich tilgen könntest, Sondertilgung. Diese Dinge müssen berücksichtigt werden. In diesen Fällen lohnt es sich das nach zu rechnen.

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