Steuererklärung Kleinunternehmer: Fristen, Formulare für Deine Firma + Steuersoftware Tipps

Steuererklärung Kleinunternehmer – Welche Steuererklärung muss ich als Kleinunternehmer machen? Ab wann musst Du sie machen, als Kleinunternehmer? Kann das Finanzamt eine Steuererklärung verlangen? Welches Formular bei Elster ist für Kleinunternehmer? Lerne hier mehr über die Steuererklärung für Kleinunternehmer bzw. Kleingewerbe. Hier geht es zurück zur Übersicht: Steuererklärung.

Stand 01 / 2021

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Vereinfachte Steuererklärung für Kleinunternehmer

Für Unternehmer, die ein Kleingewerbe führen, ist eine vereinfachte Buchführung möglich, insofern ihr Umsatz einen Höchstbetrag von 600.000 Euro nicht übersteigt oder der erzielte Gewinn maximal 60.000 Euro beträgt. In beiden Fällen ist die Gewinnermittlung via Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gesetzlich erlaubt. Übersteigen Umsatz oder Gewinn die Höchstbeträge, sind auch Kleinunternehmer zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet.

Vereinfachte Steuererklärung mit EÜR

  • Gewinn <= 60.000 Euro oder
  • Umsatz <=600.000 Euro

Steuererklärung mit Bilanz

  • Gewinn > 60.000 Euro oder
  • Umsatz > 600.000 Euro
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Die Einkommensteuererklärung muss von Kleinunternehmern jährlich eingereicht werden. Auch die Umsatzsteuererklärung ist jährlich fällig und verpflichtet zur Abgabe regelmäßiger Umsatzsteuervoranmeldungen, sollten sie sich zugunsten der Erhebung zur Umsatzsteuer entscheiden. Weiter muss im Rahmen der Steuererklärung bei Kleingewerbe in vielen Fällen die Gewerbesteuer abgeführt werden. Die Gewerbesteuererklärung ist jedoch erst bei Gewinnen über 24.500 Euro erforderlich.

  • Erklärung zur Einkommensteuer: Abgabe jährlich
  • Erklärung zur Umsatzsteuer: Abgabe jährlich
  • Erklärung zur Gewerbesteuer: Abgabe bei Gewinnen > 24.500 Euro

Sonderfall: Steuerliche Erfassung von Photovoltaikanlagen

Steuerpflichtige, die auf ihrem privat genutzten Eigentumshaus eine Photovoltaikanlage installiert haben und den gewonnenen Strom gegen Einspeisevergütung in das generelle Stromnetz einspeisen, sind laut Ansicht der Finanzbehörden zwangsweise als Kleinunternehmer einzustufen. Denn diese Einspeisung stellt ein Verkaufsgeschäft zwischen dem Besitzer der Photovoltaikanlage und dem Energieversorger dar. Die Einspeisevergütung stellt somit eine gewerbliche Einnahme dar und muss in der Anlage G zur Einkommensteuererklärung aufgeführt werden.

Von Vorteil ist allerdings, dass die mit der Photovoltaikanlage verbundenen Aufwendungen – beispielsweise Wartungs- und Reparaturkosten – als Betriebsausgaben abgeschrieben werden können. Auch die Anschaffungskosten können entsprechend einer vorgesehenen Nutzungsdauer von 20 Jahren linear zu 5% jährlich abgesetzt werden.

  • Verkäufer von Erzeugnissen aus Photovoltaikanlagen = Kleinunternehmer
  • Abschreibung von Betriebsausgaben: Kosten für Anschaffung, Wartung, Reparatur u. a. m.

Formulare für Kleinunternehmer & Abschreibung

Hier die wichtigsten Formulare für Kleinunternehmer und deren Abschreibungen.

Kleingewerbe

Neben dem Mantelbogen ESt 1 A oder ESt 1 C müssen Unternehmer von Kleingewerbebetrieben sowohl Anlage G als auch Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung ausfüllen.

Freiberufler können die einfache Buchführung unabhängig von der Höhe des von ihnen erzielten Umsatzes oder Gewinns nutzen. Für sie gilt anstelle der Anlage G die Anlage S zur Einkommensteuererklärung. Weitere einkommensabhängige Aufwendungen können in den Anlagen „Sonderausgaben“ und „Außergewöhnliche Belastungen“ eingetragen werden. Für Eltern sind weiterhin Eintragungen in der Anlage „Kind“ zu tätigen.

Sparer und Anleger

Für Sparer und Anleger müssen weiterhin Angaben zu den Einkünften aus Kapitalvermögen – Anlage KAP, Anlage KAP-INV und/oder Anlage KAP-BET – sowie in Anspruch genommenen vermögenswirksamen Leistungen – Anlage VL -angegeben werden.

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Immobilienbesitzer und Mieter können die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ nutzen, um haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse sowie Handwerkerleistungen geltend zu machen.

Auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Anlage V – müssen bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden; Betriebskosten und Kosten der Vermietung müssen nachweisbar sein.

  • Ggf. Anlage KAP
  • Ggf. Anlage KAP-INV
  • Ggf. Anlage KAP-BET
  • Ggf. Anlage VL
  • Ggf. Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“
  • Ggf. Anlage V

Tipp: Hier findest Du alle Formulare der Einkommenssteuererklärung:

Abzugsfähige Aufwendungen für Kleinunternehmer

Zu den berufsbedingten Aufwendungen und Werbungskosten zählen für Kleinunternehmer beispielsweise Fahrtkosten und Reisekosten, Kosten für Arbeitsmittel und Ausgaben für die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers, Bewerbungskosten und Fortbildungskosten sowie Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften. Auch Steuerberatungskosten, Unfallkosten und Kosten für die doppelte Haushaltsführung können neben den beruflichen Beitragsanteilen für die private Unfall- und Rechtsschutzversicherung steuerlich geltend gemacht werden.

Abzugsfähige Aufwendungen: Checkliste

  • Ausgaben für die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers
  • Berufliche Beitragsanteile für die private Unfall- und Rechtsschutzversicherung
  • Bewerbungskosten
  • Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften
  • Fahrtkosten
  • Fortbildungskosten
  • Kosten für Arbeitsmittel
  • Kosten für die doppelte Haushaltsführung
  • Reisekosten
  • Steuerberatungskosten
  • Unfallkosten

Fristen vom Finanzamt: Abgabetermin

Zwei der wichtigsten Informationen hinsichtlich der Steuererklärung sind sicherlich die zugelassene Bearbeitungszeit und die konkrete Abgabefrist. Viele Steuerpflichtige erledigen ihre Steuererklärungen erst unmittelbar vor Ablauf der Frist und geraten daher in Panik. Doch auch für Steuerpflichtige mit gutem Zeitmanagement und daher rührend angemessenen Bearbeitungszeit ist es wichtig, das exakte Datum der Abgabefrist für ihre Steuererklärung zu kennen. Denn bei Verspätung drohen Zuschläge, die je nach Sachverhalt durchaus kostspielig sein können.

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Steuern sparen mit Immobilien

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Renovierung, Abschreibung und bedachte Finanzierung

Steuern sparen mit Immobilien – Steuervorteile durch Renovierung, Abschreibung und eine bedachte Immobilienfinanzierung im Vorfeld. Hier bekommst Du steuerliches Grundwissen, Infos zur Denkmalschutzabschreibung und zum instandhaltungsnahen Erhaltungsaufwand. Du erfährst, wie Du Dir Steuervorteile sicherst und was Du als Investor beachten musst, wenn Du die Renovierungsarbeiten zeitnah von der Steuer absetzen möchtest.

Einkommenssteuererklärung von A-Z

Steuererklärung Einkommenssteuer: Fristen, Formulare, Freibeträge und Tipps – Das Thema „Steuererklärung“ ist für viele ein leidiges Thema und wird daher nach Möglichkeit vermieden oder weitestgehend hinausgezögert. Der Aufschub hat jedoch zur Folge, dass für den Steuerpflichtigen, kurz vor Ende der Abgabefrist, unnötiger Stress und Panik entsteht. Dabei muss das Prozedere der Steuererklärung keinesfalls kompliziert und aufwendig sein. Mit ein wenig Know-How und Erfahrung, kann jeder die nötigen Unterlagen und Formulare in nur wenigen Momenten fertigstellen und beim zuständigen Finanzamt einreichen. Dadurch wirst Du Steuern sparen, zum Beispiel durch Abschreibungen für den Job, Deine Vorsorge, ebenso Fahrtkosten, Werbungskosten und vieles mehr.

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