Steuererklärung Einkommenssteuer: Fristen, Formulare und Tipps – Steuern selber machen

Steuererklärung: Einkommenssteuer Fristen, Formulare, Freibeträge und Tipps – Das Thema „Steuererklärung“ ist für viele ein leidiges Thema und wird daher nach Möglichkeit vermieden oder weitestgehend hinausgezögert. Dabei ist eines klar, je höher Deine Einnahmen, desto mehr Steuerlast hast Du. Irgendwann, sind Steuern Dein größter Ausgabenposten. Wer sich früh mit Steuern beschäftigt, ist im Vorteil und so lernen, Steuern in privates Vermögen umzuwandeln. Mit ein wenig Know-How und Erfahrung, kannst Du die nötigen Unterlagen und Formulare, in nur wenigen Momenten fertigstellen und mit Steuerprogrammen wie Elster (kostenlos), bei Deinem zuständigen Finanzamt einreichen. Dadurch wirst Du Steuern sparen, zum Beispiel durch Abschreibungen für den Job, Vorsorge, Fahrtkosten, Werbungskosten und vieles mehr.

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Setuererklärung für Anfänger: Definition, Fachbegriffe

Im Schnitt spart jeder, der eine Steuererklärung einreicht, 1.027 Euro. Es lohnt sich also nicht nur für Unternehmer und Selbstständige, sondern auch für Kleingewerbe, Arbeitnehmer, Azubis, Studenten und Rentner. Doch was genau verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff „Steuererklärung“? Wer die Grundlagen verstanden hat und Steuern in privates Vermögen umwandeln will, der bewirbt sich für das Next Level Steuercoaching.

Dieser Ratgeber soll Dir einen umfangreichen Einblick in die Materie der Steuererklärung geben. Inklusive aller Fristen, Regeln und für alle Fälle, von Studenten und Auszubildenden, über Kleinunternehmen, Selbstständige, bis zur Steuererklärung für Rentner. Sachlich, umfangreich und von A-Z.

Tipp! Lern Steuerfachbegriffe kennen, im Steuerlexikon.

Im Regelfall wird der Begriff „Steuererklärung“ synonym für die Einkommensteuererklärung verwendet. Hierbei handelt es sich um die Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben des Steuerpflichtigen innerhalb eines Veranlagungszeitraumes – in der Regel eines Jahres. Sie wird bei den Finanzbehörden eingereicht, um eine korrekte Bemessung der monetären Abgaben festzustellen, zu denen er laut Gesetz verpflichtet ist. Denn die allgemeine Bemessungsgrundlage bietet keinen Raum für individuelle Umstände, sodass für jeden Steuerpflichtigen im Einzelfall festgestellt werden muss, ob tatsächlich zu hohe Steuerabgaben geleistet wurden oder eventuelle Nachzahlungen erforderlich sind.

Neben der Einkommensteuererklärung gibt es noch weitere Steuererklärungen, nämlich die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung, die Umsatzsteuererklärung sowie die Steuererklärungen zur gesonderten bzw. zur gesonderten und einheitlichen Feststellung. Dieser Beitrag konzentriert sich jedoch primär auf die Erklärung zur Einkommensteuer (ESt).

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Steuererklärung selbst machen?!

Grundsätzlich stellt sich für viele die Frage, ob sie die Steuererklärung selber machen sollen oder alternativ lieber einen Steuerberater die Einkommensteuererklärung machen lassen. Nachfolgend werden beide Möglichkeiten vorgestellt, eine Steuererklärung online zu machen. Hierbei wird zuerst zwischen der online Steuererklärung mit Elster und der online Steuererklärung ohne Elster unterschieden. In diesem Zusammenhang folgt die Vorstellung von kostenloser und kommerzieller Steuererklärung Software für Windows, MAC OS, iOS, Android und Linux Betriebssysteme. Im Anschluss werden die gesetzlich erlaubten Hilfestellungen beschrieben und die unterschiedlichen Dienstleister aufgeführt, die bei der Erstellung einer Steuererklärung helfen, steuerrechtlich beraten oder sogar Rechtsbeistand leisten dürfen.

Später im Artikel, kommen noch weitere Tipps zu Steuerprogrammen. Falls Du jetzt schon Elster & Co. kennen lernen willst, klick hier: Steuerprogramme.

Ein wichtiges Augenmerk liegt auf dem zugelassenen Bearbeitungszeitraum, um seine Steuererklärung zu machen oder machen zu lassen, sowie den unterschiedlichen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit und ohne Abgabepflicht. Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wird eingehend beleuchtet und die Vorteile einer Steuererklärung näher erklärt.

Erklärung, Grundlage & komprimierte Steuererklärung

Die Angaben zu den im Veranlagungszeitraum erzielten Einkünften und dem daraus resultierenden Betriebsgewinn bilden im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Grundlage für die Ermittlung der Einkommensteuer (ESt), der Kirchensteuer (KiSt) sowie des Solidaritätszuschlages (SolZ). Eine elektronische Übermittlung dieser Steuerdaten entspricht dem aktuellen Zeitgeist und fungiert als eine moderne, effiziente, anwender- und umweltfreundliche Optimierung des vormaligen Prozederes in Papierform.

Eigenschaften der online Steuererklärung:

  • Modern
  • Effizient
  • Anwenderfreundlich
  • Umweltfreundlich
  • Keine Einschränkungen

Die komprimierte Steuererklärung – sprich: das Ausfüllen der amtlichen Vordrucke am Heim-PC und anschließende Ausdrucken sowie eigenhändige Unterzeichnen der Formulare zwecks persönlicher oder postalischer Einreichung beim zuständigen Finanzamt – gilt als überholt, unzeitgemäß und umweltbelastend. Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 ist die komprimierte Form zudem ausschließlich für Privatpersonen hinsichtlich ihrer Erklärung zur Einkommensteuer ohne Gewinneinkünfte zulässig.

Formulare: Mantelbogen & Anlagen erklärt

Im Rahmen der Steuererklärung gibt es eine Vielzahl an Formularen, die je nach Situation eingereiht werden müssen oder können. Daher stellen sich viele Steuerpflichtige die Frage: „Was muss ich bei der Steuererklärung abgeben? Was brauche ich?“ Für die Einkommensteuererklärung wird grundsätzlich entweder der Mantelbogen ESt 1 A oder alternativ der Mantelbogen ESt 1 C vorgegeben – sie gelten als Herzstück einer jeden Steuererklärung. Die einzelnen Anlagen werden nachfolgend im Detail beschrieben, daher sollen die spezifischen Unterschiede an dieser Stelle nur grob angerissen werden.

Beispiel: Selbstständige & Freiberufler

Wie bereits erwähnt, müssen Steuerpflichtige einen der beiden Mantelbögen für ihre Einkommensteuererklärung ausfüllen. Für Selbstständige und Freiberufler gibt es darüber hinaus weitere Vorgaben: So wird einerseits die Anlage S vorgeschrieben, welche spezifisch auf die „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“ ausgerichtet ist. Weiterhin müssen Selbstständige entweder die Anlage EÜR ausfüllen oder eine Bilanz vorlegen, damit das Finanzamt das steuerpflichtige Einkommen ermitteln kann. Bei Gewinnen über 60.000 Euro ist die Abgabe einer Bilanz allerdings vorgeschrieben.

Notwendige Steuererklärung Formulare für Selbstständige:

  • Mantelbogen ESt 1 A oder ESt 1 C
  • Anlage S
  • Anlage EÜR (alternativ Abgabe einer Bilanz)

Einkommensunabhängige Formulare

Gerade bei Selbstständigen und Freiberuflern gestaltet sich er Nachweis von betrieblichen Ausgaben teilweise schwierig, da Arbeitszimmer, Fahrzeuge und Telekommunikationssysteme für gewöhnlich sowohl beruflich als auch privat genutzt werden. In diesen Fällen muss die Nutzung schätzungsweise berechnet werden und nur der beruflich genutzte Anteil wird für die Steuererklärung herangezogen.

Zusätzlich zum Mantelbogen werden je nach Zielgruppe weitere Anlagen zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkommen von der Finanzverwaltung eingefordert:

  • Formular Kleingewerbe: Anlage EÜR
  • Formular Arbeitnehmer: Anlage N
  • Formulare Kapitalanleger: Anlage KAP, Anlage KAP-BET und/oder Anlage-Kap-INV
  • Formular Rentner; Anlage R
  • Formulare Land- und Forstwirte; Anlage L, Anlage 34b, Anlage 13a
  • Formular Gewerbetreibende: Anlage G
  • Formular Selbstständige & Freiberufler: Anlage S
  • Formular Haus- und Wohnungseigentümer: Anlage V und/oder Anlage FW bzw. Anlage SO

Einkommensunabhängige Formulare

Weitere Aufwendungen können einkommensunabhängig beispielsweise als außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Aufwendungen, Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwand abgesetzt werden. In besonderen Fällen ist zusätzlich das Ausfüllen der Anlagen AUS und/oder N-Aus sowie der Anlagen WA-Est oder „Sonstiges“ vorgegeben oder sinnvoll. In der Übersicht:

  • Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“
  • Anlage AV
  • Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“
  • Anlage „Kind“
  • Anlage „Sonderausgaben“
  • Anlage „Unterhalt“
  • Anlage „Vorsorgeaufwand“
  • Anlage AUS
  • Anlage N-AUS
  • Anlage WA-ESt
  • Anlage „Sonstiges“

Eine detaillierte Beschreibungen aller Unterlagen für die Erklärung zur Einkommensteuer inklusive Vordruck für die Steuererklärung 2019:

So geht’s: Steuererklärung für AN und Selbstständige

Jedes Jahr kommt eine neue Generation von Unternehmern und Arbeitnehmern in die Märkte. Dabei stellen sich für viele dieselben Fragen. Lerne hier, worum es bei der Steuererklärung und ihrer Abgabe (mit Elster) geht.

PS: In diesem Block findest Du auch Infos für Arbeitnehmer (AN).

Musst Du eine Steuererklärung einreichen?

In diesem Punkt unterscheiden sich zunächst Arbeitnehmer und Selbstständige bzw. Unternehmer.

Arbeitnehmer – Regelungen und Freibeträge

Ganz allgemein gilt, wenn Du in Deutschland angestellt bist (und kein Einkommen aus einem anderen Land beziehst), bist Du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Liegt Dein Einkommen unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages, zahlst Du keine Steuern. In diesem Fall musst Du auch keine Steuererklärung abgeben. Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 9.408 Euro für Singles; 18.816 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner.

Als Arbeitnehmer mit Steuerklasse 1, der ausschließlich Einnahmen aus dieser Arbeitnehmertätigkeit zieht, musst Du keine Steuererklärung einreichen. All dies ist bereits durch die Lohnsteuer abgegolten, die der Arbeitgeber einbehält und mit den monatlichen Gehaltsabrechnungen an das Finanzamt abführt. Dementsprechend ist Deine Lohnsteuer sozusagen eine monatliche Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer. Bekannte Steuermerkmale wie die Steuerklasse, Kirchenzugehörigkeit, aber auch Kinderfreibeträge sind hier ebenfalls schon verrechnet. Ebenso eine anteilige Werbekostenpauschale von 1000 Euro im Jahr.

Liegen Deine Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen darüber, hast Du zu viel Steuern bezahlt. In diesem Fall solltest Du unbedingt eine freiwillige Steuererklärung abgeben, denn sonst bekommst Du die zu viel gezahlten Steuern nicht zurück.

Steuerklassen für Arbeitnehmer

Mitarbeiter deutscher Unternehmen werden von den Steuerbehörden in der Regel nach verschiedenen Kategorien in eine Steuerklasse eingestuft. Insgesamt gibt es 6 Steuerklassen:

  • Klasse 1 für Alleinstehende
  • Klasse 2 für Alleinerziehende
  • Klasse 3-5 sind Konstellationen für Verheiratete
  • Klasse 6 ist für Multi-Jobber

Lies hier mehr zu allen Steuerklassen.

Selbstständige im Haupt- und Nebenerwerb

Wenn Du selbstständig erwerbstätig bist oder andere Nebeneinkünfte hast (z.B. Einkünfte aus Immobilien), musst Du Dein Einkommen mit der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Nebeneinkünfte sind, z.B. Kapitalgewinne, Einkünfte aus einer Mietwohnung oder Du arbeitest vielleicht freiberuflich, um nebenbei etwas dazuzuverdienen. Selbstständige müssen eine Steuererklärung abgeben, da deren Einkommen im Gegensatz zu Arbeitnehmern nicht an der Quelle (wie oben beschrieben, durch monatlich vom Arbeitgeber zurückgehaltene Lohnsteuer) besteuert wird.

Das heißt, nur Personen mit Zusatzeinkommen oder Selbstständige müssen eine Steuererklärung abgeben (Angestellte in Steuerklasse 1 sind nicht verpflichtet). Die Abgabe lohnt sich, denn in den meisten Fällen gibt es viele anrechenbare Ausgaben, die Dein zu versteuerndes Einkommen mindern können. Zum Beispiel, wenn Du:

  • nur für einen Teil des Jahres selbstständig tätig warst,
  • täglich zur Arbeit pendeln musstest,
  • Wochenendpendler bist, mit zusätzlicher Immobilie in der Nähe des Arbeitsortes (hier kannst Du unter Umständen die Miete oder Hypothekenkosten zurückfordern),
  • oder Dich beruflich weiterentwickelt hast (z.B. Kursgebühren oder ähnliches).

Du siehst: Es gibt viele anrechenbare Ausgaben, die Dein Einkommen möglicherweise drücken, sodass Du weniger Steuern zahlen musst.

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag

Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Derzeit liegt der steuerliche Grundfreibetrag (wie oben beschrieben) bei 9.408 Euro. Er wird jährlich angepasst und lag 2019 bei 9.168 Euro und ein Jahr davor, 2018, bei 9.000 Euro. Dieser Betrag gilt für Singles. Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner haben den exakt doppelten Grundfreibetrag von 18.816 Euro.

Grundfreibetrag 9.408 Euro / Person

Der Kinderfreibetrag ‎(einschließlich dem Betreuungsfreibetrag) steigt von 7.428 Euro (2018) auf 7.620 Euro (2019) sowie auf 7.812 Euro (2020). Gleichzeitig wird das Kindergeld ab dem 1. Juli 2019 jeweils um 10 Euro monatlich je Kind angehoben. Zum Ausgleich der „kalten Progression“ werden die Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2019 (1,84 %) und 2020 (1,95 %) nach rechts verschoben.

Kinderfreibetrag 7.812 Euro / Kind

Quelle: „Grundfreibetrag: Anhebung für 2019 und 2020“, IHK München

Arbeitsbezogenen Ausgaben absetzen

Im Grunde genommen senken alle arbeitsbezogenen Ausgaben Dein zu versteuerndes Einkommen.

Beispiel: Kilometerpauschale

Du pendelst jeden Tag zur Arbeit. Die Entfernung von Deinem Wohnort zur Arbeit beträgt 20 km. Nach dem deutschen Steuergesetz bekommst Du eine Kilometerpauschale von 30 Cent pro km für eine einfache Fahrt. Wenn Du also jeden Tag und das 220 Tage lang zur Arbeit fährst, würde das Dein zu versteuerndes Einkommen um 1.320 Euro (220 Tage * 20 km * 0,30 Euro) senken. Wenn Dein persönlicher Steuersatz 40% beträgt, bedeutet dies, dass Du eine Steuerrückerstattung von über 500 Euro erhalten würdest.

Dein persönlicher Steuersatz hängt vom Jahresgehalt ab. Diesen findest Du hier in dieser Tabelle.

Beispiel: Computer

Du hast einen Computer oder ein Smartphone für die Arbeit gekauft. Die Kosten dafür liegen bei 900 Euro. Bei einem persönlichen Satz von 40% könntest Du in Deiner Steuererklärung 360 Euro Rückerstattung betragen.

Beispiel: Weiterbildung durch Bücher

Du hast Bücher für die Arbeit im Wert von 150 Euro gekauft. Bei einem persönlichen Steuersatz von 40% bedeutet dies eine Steuerrückerstattung von 60 Euro.

Steuererklärung Immobilien-Eigentümer: Steuern sparen

Hier zeige ich Dir, wie Deine Steuererklärung aussieht, wenn Du Immobilienbesitzer bist. Viele Unternehmer haben bereits schmerzhafte Erfahrungen mit dem Finanzamt machen müssen. Deshalb habe ich Dir die Top 13 Steuerfallen zusammengestellt, in die so viele (und auch ich) getappt sind, damit Du diese Fehler selbst nie begehst. Mehr im Video: Top 13 Steuerfallen und hier im Artikel mit Erklärvideo:

Abgabe der Steuererklärung

Damit Du eine rechtzeitige und unkomplizierte Abgabe Deiner Steuererklärung gewährleisten kannst, ist Vorbereitung wie so oft alles. Zur ordentlichen Buchführung mit Online-Buchhaltungssoftware kommen wichtige Angaben und Dokumente. Dazu gehört Deine Steuernummer, Deine Steuer-Identifikationsnummer und (wenn Du ein Gehalt beziehst) die Lohnsteuerbescheinigung.

Informationen, die angegeben werden müssen

Welche Informationen musst Du in Deiner Steuererklärung angeben?

Stelle sicher, dass all Deine Rechnungen und Belege gut organisiert und sortiert sind. Wenn Du selbstständig bist, ist es außerdem sinnvoll, dass Du eine Software-Buchhaltungslösung verwendest. Hier stehen Dir viele Tools zu Verfügung, von kostenloser Freeware bis zu bezahlten Lösungen wie sevdesk und lexoffice.

Pflichtangaben sind unter anderen:

  • Steuernummer: Diese Nummer wird bei der erstmaligen Abgabe einer Steuererklärung vergeben, falls Du noch keine hast. Als Selbstständiger bekommst Du Deine Steuernummer wenige Tage nach der Gewerbeanmeldung bzw. Gründung
  • Steuer-Identifikationsnummer: Diese Nummer wird Dir bei der Anmeldung vom Finanzamt erteilt
  • Lohnsteuerbescheinigung: Die Bescheinigung über Dein Einkommen und die gezahlten Steuern, die für alle Arbeitnehmer ausgestellt wird; auch für Dich als Geschäftsführer, wenn Du Gehalt beziehst

Steuer-Identifikationsnummer

Du hast Deine Steuer-Identifikationsnummer vergessen oder verloren?

Für Kindergeld und für Freistellungsaufträge benötigst Du eine Steuer-Identifikationsnummer. Aber auch für Anträge benötigst Du manchmal Deine Steuer-ID. Wenn Du Deine Steuer-ID nicht mehr weißt, kannst Du sie so (neu) beantragen:

  1. Öffne die Webseite vom Bundeszentralamt für Steuern
  2. Gib alle geforderten Informationen zu Deiner Person ein
  3. Klicke auf „Senden“

Deine Steuer-Identifikationsnummer wird anschließend an Deine Meldeadresse geschickt. Je nach Auslastung des Amts kann der Versand ein paar Wochen, in Einzelfällen sogar einige Monate dauern. Vor allem gegen Ende des Jahres musst Du in der Regel mit längeren Wartezeiten rechnen.

Online-Buchhaltungssoftware schafft zentralen Ort

Solltest Du Online-Buchhaltungssoftware verwenden?

Bevor wir gleich zur Abgabe mit Elster kommen, vorab ein Blick auf den Alltag Deiner Buchhaltung. Die Sicherstellung einer ordentlichen Buchführung ist für Dich als Unternehmer (aber auch als Privatperson) das A und O. Je ordentlicher Deine Buchführung ist, desto bessere Entscheidungen kannst Du treffen.

Durch die Verwendung von Buchhaltungssoftware liegen Deine Daten an einem zentralen Ort. Dies macht Deine Buchhaltung um ein Vielfaches effizienter. Verknüpfe dafür Dein Geschäftskonto mit Deiner Online-Buchhaltungssoftware. So kannst Du alle Buchungen in einem System bzw. in einer Software synchronisieren.

In der Software kannst Du außerdem Rechnungen und Quittungen erstellen. Du kannst sie in der Regel sogar automatisch den einzelnen Kontobewegungen zuordnen. Das nimmt Deiner Buchführung Komplexität. Du wirst im Laufe der Zeit mehr Geschäftskonten einrichten, mehr Buchungen haben, aber auch speziellere Fälle, wie Stornorechnungen, etc. Eine Online-Buchhaltungssoftware hilft Dir bei der Organisation und Synchronisation.

Steuererklärung einreichen mit Elster

Wie reichst Du die Steuererklärung ein?

Immer mehr Bundesbürger erledigen ihre Steuererklärung digital.

Wie steht Deutschland damit im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern, wenn es um Online-Bürgerdienste wie Elster geht? Dieses Balkendiagramm zeigt die derzeitige Nutzung öffentlicher Online-Bürgerdienste durch Privatpersonen in den verschiedenen EU-Ländern. In Norwegen nutzen bereits 60% der Befragten öffentliche Online-Bürgerdienste, in Deutschland sind es bislang nur 43%. Damit steht Deutschland im vorderen Mittelfeld. Der EU-Durchschnitt liegt bei 32%; damit -11% im Vergleich zu Deutschland.

Statistik: Nutzung öffentlicher Online-Bürgerdienste durch Privatpersonen in der EU | Statista

Elster Registrierung

Nach der Elster Registrierung kannst Du loslegen und Deine Steuererklärung elektronisch mit dem ELSTER-System beim Finanzamt einreichen. Denke frühzeitig an die Registrierung, denn bis Du den Zugangscode erhältst, kann ein wenig Zeit vergehen. Der Zugangscode wird via Post an die von Dir angegebene Adresse geschickt. Sobald Du die Registrierung abgeschlossen hast, folge den Anweisungen und gib alle Deine Einnahmen und Ausgaben ein.

Sprachen und Hilfe

Das System ist nur in deutscher Sprache verfügbar. Wenn Du nicht über ausreichend gute Deutschkenntnisse verfügst, brauchst Du jemanden, der Dir hilft. Es gibt aber auch viele englischsprachige Websites, die Dir bei der Einreichung von Steuererklärungen helfen. Suche dafür auf Google nach „tax declaration help“.

Abgabe und Formulare

Jeder, der eine Steuererklärung abgibt, muss das Hauptformular zur Einkommenssteuererklärung (ESt 1), sowie das Formular zur Kranken- und Rentenversicherung ausfüllen. Je nachdem, ob Du Freiberufler oder Selbstständig bist, gibt es zusätzliche Formulare, die Du ausfüllen musst:

Freiberufler

  • Einkommen von Freiberuflern – Anlage S
  • Einnahmenübersicht – Anlage EUR (nur, wenn Dein jährlicher Gewinn größer als 17.500 Euro ist)

Selbstständig

  • Selbstständigeneinkommen – Anlage G
  • Einnahmenübersicht – Anlage EUR (nur, wenn Dein jährlicher Gewinn größer als 17.500 Euro ist)

Alternative Methoden

Wenn Du zum ersten Mal eine eigene Steuererklärung ausfüllst und einreichst, Dir aber nicht sicher bist, ob DU alles richtig machst, gibt es online viele Möglichkeiten der Hilfe. Gegen eine geringe Gebühr (idR. 25 Euro) führen Dich diese Online-Tools Schritt für Schritt durch das Ausfüllen der Steuerformulare. Solche Online-Tools eignen sich perfekt für Arbeitnehmer, die Steuererleichterungen in Anspruch nehmen möchten, zum Beispiel wenn Du zur Arbeit pendelst oder wenn Du ein nur geringes Zweiteinkommen hast.

Auch Selbstständige können Online-Dienste nutzen, aber je nachdem wie kompliziert Deine Finanzen sind, ist es vorteilhaft, die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Die Inanspruchnahme eines Steuerberaters ist teurer, kann Dir aber sowohl Stress, als auch Geld sparen.

Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Steuerberaters richten sich nach Deinem Einkommen vor Abzügen bzw. Deinem Umsatz als Selbstständiger. Grundsätzlich gilt: Je mehr Du verdienst, desto mehr bezahlst Du. Die eigentliche Gebührenregelung ist stark reglementiert und ziemlich kompliziert, sodass es ratsam ist, einen Kostenvoranschlag anzufordern. Rechne aber damit, dass die Kosten für Deinen Steuerberater mehrere hundert Euro betragen werden.

Nach der Abgabe

Was passiert, nachdem Du Deine Steuererklärung abgegeben hast?

Die Veranlagung Deiner Steuererklärung dauert in der Regel einige Monate, dann bekommst Du Deinen Bescheid (Steuerbescheid). Darin wird Dir mitgeteilt, ob Du Anspruch auf eine Rückerstattung hast. Für Selbstständige werden hier auch alle Vorauszahlungen aufgeführt, die im folgenden Steuerjahr zu leisten sind.

Wenn Du Steuern schuldig bist, dann hast Du ab Eingang vier Wochen Zeit, um den ausstehenden Betrag zu begleichen.

Fristen bei Abgabepflicht & freiwilliger Abgabe

Zwei der wichtigsten Informationen hinsichtlich der Steuererklärung sind sicherlich die zugelassene Bearbeitungszeit und die konkrete Abgabefrist. Viele Steuerpflichtige erledigen ihre Steuererklärungen erst unmittelbar vor Ablauf der Frist und geraten daher in Panik. Doch auch für Steuerpflichtige mit gutem Zeitmanagement und daher rührend angemessenen Bearbeitungszeit ist es wichtig, das exakte Datum der Abgabefrist für ihre Steuererklärung zu kennen. Denn bei Verspätung drohen Zuschläge, die je nach Sachverhalt durchaus kostspielig sein können.

Sobald feststeht, dass eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht wird, fragen sich viele: „Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?“ Auf diese Frage gibt es unterschiedliche Antworten – je nachdem, wer fragt. Grundsätzlich wurde die Abgabefrist im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BGBl I S. 1679) für alle zur Abgabe verpflichteten Personen um zwei Monate verlängert. Die Bearbeitungszeit beträgt somit nunmehr sieben Monate. Fällt die Frist auf einen Sonntag oder Feiertag, wird der nächste Werktag als Stichtag akzeptiert.

Achtung: Steuerberater und andere Angehörige der steuerberatenden Berufe müssen andere Abgabefristen einhalten als Personen, die ihre Steuererklärung selber machen!

Steuererklärungspflicht – Wer ist zur Abgabe verpflichtet?

Im Rahmen der Steuererklärungen gibt es neben Bearbeitungszeit und Abgabefrist noch weitere Bedingungen, die es zu beachten gilt. So ist gesetzlich exakt geregelt, wer zu der Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und wer seine Steuererklärung freiwillig beim zuständigen Finanzamt einreichen darf. Diejenigen, die der Abgabepflicht unterliegen, müssen ihre Steuererklärung unbedingt auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermitteln. Die online Steuererklärung ermöglicht den Finanzbehörden aufgrund der elektronischen Authentifizierung mit Elster-Signatur eine eindeutige Identifizierung des Steuererklärungspflichtigen und beugt somit Missverständnissen und falsch zugeordneten Verspätungszuschlägen vor.

Die Prüfzeit der Steuererklärungen dauert in der Regel etwa vier Wochen. Nach Bearbeitung durch die Finanzämter werden die Steuerbescheide an die betroffenen Steuerpflichtigen verschickt.
Wer der Abgabepflicht unterliegt hat nun die Möglichkeit, Einspruch gegen den Steuerbescheid zu erheben. Erfolgt nach Abgabe der Einkommensteuererklärung wider Erwartung keine Erstattung, kann eine freiwillige Steuererklärung via Einspruch zurückgezogen werden, sodass für den Steuerpflichtigen keine Mehrkosten entstehen.

  • Prüfzeit: ca. vier Monate
  • Einspruch: bei Abgabepflicht
  • Rücknahme: bei freiwilliger Abgabe

Steuererklärungspflichtig: Liste von Personen

Hier einmal alle im Artikel Steuererklärungspflicht vorgestellten Steuerpflichtigen, die eine Erklärung zur Einkommensteuer abgeben müssen, im Überblick:

  • Selbstständige & Freiberufler
  • Kleinunternehmer
  • Arbeitnehmer mit zusätzlichen Einnahmen > 410 Euro
  • Arbeitnehmer mit Abfindungszahlung
  • Arbeitnehmer mit Mehrfachbeschäftigung
  • Arbeitnehmer & Arbeitslose mit Lohnersatzleistungen > 410 Euro
  • Rentner mit Einkommen > Grundbetrag
  • Vermieter mit Einkommen > Grundbetrag
  • Zusammenveranlagte Ehepartner & Lebenspartner bestimmter Steuerklassenkombinationen
  • Vom Finanzamt zur Abgabe aufgeforderte Abgabepflichtige

Lies hier mehr:

Freiwillige Steuererklärung: Wer muss keine Steuererklärung machen??

Alle Steuerpflichtigen, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können ihre Steuererklärung natürlich dennoch auf freiwilliger Basis abgeben. Bis wann die freiwillige Steuererklärung rückwirkend möglich ist, wurde bereits angesprochen: Die Finanzverwaltung räumt allen Steuerpflichtigen ohne Abgabepflicht laut Gesetz einen Bearbeitungszeitraum von exakt vier Jahren – rückwirkend zum 31. Dezember 24 Uhr – ein. Die Frist läuft ab Beendigung des Wirtschaftsjahres, für das die Steuererklärung veranlagt wird. Doch für viele stellt das Erstellen einer Steuererklärung das metaphorische „rote Tuch“ dar, sodass sie kopfschüttelnd auf die Abgabe einer Steuererklärung verzichten. Wer keine Steuererklärung machen muss, warum sich die Steuererklärung trotzdem lohnt und was man absetzen kann, wird im Nachfolgenden näher erläutert.

Steuersoftware Elster: Offizieller Standard

Elster ist eine Abkürzung für „elektronische Steuererklärung“ und steht namentlich für ein Verfahren, welches den Anforderungen zur elektronischen Datenübermittlung, gemäß Abgabenordnung (AO) und Steuerdatenabrufverordnung (StDAV) folgend eine hochsichere Kommunikationsschnittstelle zwischen Bürgern, Unternehmen und der Finanzverwaltung herstellt. Dasselbe gilt für den elektronischen Datenaustausch mit Arbeitgebern und Steuerberatern sowie Verbänden, Finanzbehörden, Kommunen und sonstigen Institutionen.

Elster ermöglicht den Datenaustausch mit…

  • Bürgern
  • Unternehmen
  • Finanzverwaltung
  • Arbeitgebern
  • Steuerberatern
  • Verbänden
  • Finanzbehörden
  • Kommunen
  • Sonstige Institutionen

Steuererklärung Software: Mein Elster & ElsterFormular

Das von der Finanzverwaltung kostenlos zur Verfügung gestellte Steuererklärungs-Tool „Mein Elster“ bietet dem Anwender ein plattformunabhängiges und barrierefreies Produkt, welches ganz nach seinen individuellen Bedürfnissen personalisiert werden kann. So erhalten beispielsweise sehbehinderte Anwender die notwendige Unterstützung bei der Bearbeitung ihrer Steuererklärung. Die Vorgaben, Anleitungen und Formulare zu den einzelnen Steuererklärungen werden aktuell gehalten, sodass alle notwendigen Informationen zu den Steuern online abrufbar und leicht zugänglich sind und medienbruchfrei bearbeitet werden können.

Vorteile von „Mein Elster“:

  • Kostenlos
  • Plattformunabhängig
  • Barrierefrei
  • Personalisierbar
  • Aktuell
  • Online überall zugänglich
  • Medienbruchfrei

Weitere Vorteile: Eingaben aus den Vorjahren können problemlos übernommen oder angepasst werden; die Steuerberechnung erfolgt automatisiert; eine Plausibilitätsprüfung kontrolliert getätigte Angaben bereits bei Erstellung; übermittelte Werte können direkt mit den Daten aus dem Steuerbescheid verglichen werden.

Tools: Software für Steuererklärung

Elster und Alternativen für Deine Steuererklärung, findest Du hier:

Steuererklärung: Hilfe, Beratung & Steuer Tipps

Nicht jeder möchte sich selbst in dem Dschungel aus Steuersprech und Formularen behaupten – oder hat schlichtweg nicht die Zeit dazu. Deshalb suchen viele Steuerpflichtige bereits im Vorfeld extern nach Unterstützung und Beratung oder geben das Prozedere Steuererklärung komplett in fremde Hände. Selbstverständlich ist es möglich, eine Steuererklärung online machen zu lassen. Aber aufgepasst: Bei der Steuererklärung auf die Hilfe von Freunden, Kommilitonen oder Kollegen zurückzugreifen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird vom Finanzamt mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet!

  • Ordnungswidrige Steuererklärung Hilfe: Freunde, Kommilitonen, Kollegen (Strafgeld bis 5.000 Euro!)

Zugelassen Hilfe bei der Steuererklärung: kostenlos & professionell

Personen aus dem engen familiären Umfeld, bestimmte Angehörige und staatlich zugelassene Dienstleister sind in der Regel kein Problem. Arbeitnehmer, Auszubildende und Studenten sowie Rentner und Pensionäre suchen daher gerne im familiären Umfeld nach kostenloser Hilfe. In Kombination mit „Mein Elster“ oder kompatiblen Softwareprodukten können die üblichen Steueraspekte wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen oftmals ohne größere Schwierigkeiten und Aufwendungen bewältigt werden. Steuerpflichtige, die zu der Abgabe einer Steuererklärung von Gesetzes wegen her verpflichtet sind oder bei denen im Rahmen der Einkommensteuererklärung größere Besonderheiten berücksichtigt werden müssen, investieren oftmals lieber in professionelle Angehörige der steuerberatenden Berufe, um ihre Erklärung zur Einkommensteuer online machen zu lassen.

  • Kostenlose Hilfe: Familie & Angehörige
  • Kostenpflichtige Hilfe: Angehörige der steuerberatenden Berufe (Beraterfälle)

Steuererklärung professionell – Lohnsteuerverein, Steuerberater & Co

Im tertiären Sektor bieten viele Dienstleister ihre steuerliche Expertise und tatkräftige Unterstützung an, um für den Steuerpflichtigen das Maximum an Steuervergünstigungen und Einsparungen aus der Einkommensteuererklärung herauszuholen. Professionalität und Fachwissen in Sachen Steuern werden von unterschiedlichen Angehörigen steuerberatender Berufe angeboten, allen voran natürlich der Steuerberater selbst. Die Steuererklärung kann jedoch auch von Lohnsteuerhilfevereinen, Steuerbevollmächtigten und Rechtsanwälten bearbeitet und an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.

Lies hier mehr:

Extra: Kleinunternehmer, Studenten und Rentner.

Ein Blick auf die Besonderheiten in der Steuererklärung, für Kleinunternehmer, Studenten und Rentner.

Kleinunternehmer: Vereinfachte Steuererklärung

Für Unternehmer, die ein Kleingewerbe führen, ist eine vereinfachte Buchführung möglich, insofern ihr Umsatz einen Höchstbetrag von 600.000 Euro nicht übersteigt oder der erzielte Gewinn maximal 60.000 Euro beträgt. In beiden Fällen ist die Gewinnermittlung via Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gesetzlich erlaubt. Übersteigen Umsatz oder Gewinn die Höchstbeträge, sind auch Kleinunternehmer zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet.

  • Vereinfachte Steuererklärung mit EÜR
    • Gewinn <= 60.000 Euro / Umsatz <=600.000 Euro
  • Steuererklärung mit Bilanz
    • Gewinn > 60.000 Euro / Umsatz > 600.000 Euro

Die Einkommensteuererklärung muss von Kleinunternehmern jährlich eingereicht werden. Auch die Umsatzsteuererklärung ist jährlich fällig und verpflichtet zur Abgabe regelmäßiger Umsatzsteuervoranmeldungen, sollten sie sich zugunsten der Erhebung zur Umsatzsteuerer entscheiden. Weiter muss im Rahmen der Steuererklärung bei Kleingewerbe in vielen Fällen die Gewerbesteuer abgeführt werden. Die Gewerbesteuererklärung ist jedoch erst bei Gewinnen über 24.500 Euro erforderlich.

Studenten & Auszubildende

Wie funktioniert die Steuererklärung für Einsteiger?

Gerade Studenten und Auszubildende, die ihre Ausbildung direkt im Anschluss an ihre abgeschlossene Schulausbildung in Form von Studium oder Berufsausbildung starten, ist das Thema „Steuererklärung“ ein scheinbar unüberwindbares Hindernis. Wer eine Steuererklärung zum ersten Mal abgeben möchte – oder muss – ist oftmals überfordert mit der Vielzahl an unterschiedlichen Formularen und den zu tätigenden Angaben.

Steuererklärungspflicht

Insofern eine berufliche Nebentätigkeit keine Lohnsteuerzahlung fordert und damit eine Steuererklärungspflicht bedingt, können Studenten und Auszubildende ihre Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend beim zuständigen Finanzamt einreichen. Sobald die erzielten Einkünfte den festgesetzten Steuerfreibetrag übersteigen, besteht allerdings auch für Studierende und Auszubildende automatisch eine Steuererklärungspflicht.

Erzielt der Studierende oder Auszubildende allerdings Nebeneinkünfte oberhalb des Steuerfreibetrags von 9.408 Euro – Steuerperiode 2020 -, ist er zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dementsprechend führen geringfügige Beschäftigungen und Beschäftigungen als studentische Hilfskraft bis zu einem durchschnittlichen Maximalverdienst in Höhe von 450 Euro pro Monat – sogenannte Minijobs – nicht zu einer Abgabepflicht; Midijobs ab 450,01 Euro hingegen schon. Als Nebeneinkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) gelten weiter Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Kapitaleinkünfte und Mieteinahmen. Eine Steuererklärungspflicht besteht zudem im Falle einer Mehrfachbeschäftigung – Steuerklasse VI – wie auch bei Bezügen von Steuerfreibeträgen.

Rentner & Pensionäre

Immer mehr Rentner in Deutschland sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, denn auch Renten zählen grundsätzlich zu den steuerpflichtigen „Sonstigen Einkünften“. Da die Finanzverwaltung über Rentenzahlungen in Form von sogenannten Rentenbezugsmitteilungen informiert wird, fordern die Finanzämter ahnungslose Ruheständler bisweilen gezielt zur Abgabe der Steuererklärung auf. Weitere eDaten liegen den Finanzämtern beispielsweise über die gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vor.

Neben dem Mantelbogen ESt 1 A oder ESt 1 C müssen hier im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Anlage R für Rentenbezüge und/oder die Anlage N für Versorgungsbezüge – also Pensionen ehemaliger Beamter – ausgefüllt werden.

  • Mantelbogen ESt 1 A / Mantelbogen ESt 1 C
  • Anlage R (Rentner)
  • Anlage N (Pensionäre)

Steuererklärungspflicht Rentner – Sonstige Einkünfte & Nebeneinkünfte

Sobald der steuerpflichtige Anteil der Renteneinkünfte die Summe aus Grundfreibetrag – 9.168 Euro bei Einzelveranlagung 2019 bzw. 9.408 Euro bei Einzelveranlagung 2020 – plus 102 Euro Werbungskostenpauschale übersteigt, besteht bereits eine Steuererklärungspflicht. Im Falle einer Zusammenveranlagung wird der Betrag der steuerfreien Renteneinkünfte verdoppelt.

Abschreibung und Pauschalen: Steuern sparen

Gerade für diejenigen, die nicht per Gesetz dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung zu machen, fragen sich oft: „Was kann ich abschreiben? Was bekomme ich zurück?“ Generell kann die Erklärung zur Einkommensteuer dazu führen, dass die eigene Steuerlast gesenkt wird und das Finanzamt eine Erstattung zugesteht. Viele betriebliche Ausgaben können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen reduziert und es lassen sich effektiv Steuern sparen.

Abschreibung auf Aufwendungen für Job, Vorsorge & Co

Als absetzbar gelten beispielsweise Kosten für den Job und bestimmte Dienstleistungen, Kosten für die eigne Vorsorge und bestimme private Umstände sowie Kosten für besondere außergewöhnliche Situationen. Hohe Werbungskosten und Sonderausgaben sowie außergewöhnlichen Belastungen resultieren bei der Erklärung zur Einkommensteuer üblicherweise in eine Reduktion des zu versteuernden Einkommens oder einer Erstattung. Auch im Falle einer Eheschließung oder der Eintragung einer Lebenspartnerschaft sind Rückzahlung aufgrund der Steuererklärung wahrscheinlich.

Abschreibung bei Steuererklärung:

  • Beruflich veranlasste Ausgaben
  • Ausgaben für bestimmte Dienstleistungen
  • Kosten für die eigene Vorsorge
  • Ausgaben aufgrund bestimmter privater Umstände
  • Ausgaben aufgrund bestimmter außergewöhnlicher Situationen

Fahrtkosten abschreiben: Entfernungspauschale & Werbungskosten

Viele Arbeitnehmer nehmen weite Strecken in Kauf, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Die Fahrtkosten zur primären Arbeitsstätte können als Werbungskosten in der Steuererklärung Anlage N geltend gemacht werden. Pauschal lässt sich so ein jährlicher Betrag bis zu 4.500 Euro von der Steuer absetzen – unter Vorlage der entsprechenden Belege können auch höhere Beträge berücksichtigt werden. Die exakten Werte werden – Flüge ausgenommen – verkehrsmittelunabhängig entsprechend der einfachen zurückgelegten Entfernung berechnet. Alternative Begriffe sind daher Kilometerpauschale, Entfernungspauschale oder Pendlerpauschale.

Die Entfernungspauschale ist allerdings nur beschränkt abzugsfähig. Bei einer 5-Tage-Woche werden etwa 220 Fahrten pro Jahr akzeptiert – Urlaubs- und Krankheitstage sowie Dienstreisen ausgenommen. Zudem können nur tatsächliche Fahrten in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Pro gefahrenen Kilometer dürfen 30 Cent abgeschrieben werden. Es werden nur volle Kilometer gewertet, das heißt, Teilkilometer werden nicht auf den nächsten vollen Kilometer aufgerundet.

Steuererklärung – abzugsfähige Fahrtkosten:

  • 30 Cent pro vollen Kilometer
  • Etwa 220 einfache Fahrten pro Jahr
  • Maximal 4.500 Euro Gesamtbetrag

Steuertipp:

Bei Fahrgemeinschaften können Mitfahrer die für sie relevante Strecke entsprechend der Entfernungspauschale ebenfalls anrechnen. Für den Fahrer dürfen die tatsächlichen Kosten – Umwege ausgenommen – angesetzt werden.

Arbeitsmittel abschreiben: Elektronik, Möbel, Fachliteratur & Co

Auch Arbeitsmittel können von der Steuer abgesetzt werden, insofern sie zu mindestens 10% beruflich genutzt werden. Dies gilt beispielsweise für Computer, Smartphones und andere elektronischen Geräte sowie Software – aber auch für Berufskleidung, Aktenkoffer und Laptoptaschen. Büromöbel wie Schreibtisch, Bücherregal und Aktenschrank zählen ebenfalls zu den abzugsfähigen Arbeitsmitteln und nicht zuletzt dürfen auch Ausgaben für notwendige Fachliteratur angerechnet werden.

Bis zu einem Bruttobetrag von maximal 952 Euro dürfen die Arbeitsmittel entsprechend der beruflichen Nutzung vollumfänglich im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden. Höherwertige Wirtschaftsgüter werden in der Regel entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Beispiele für abzugsfähige Arbeitsmittel:

  • Computer
  • Smartphone
  • Software
  • Berufskleidung
  • Aktenkoffer
  • Laptoptasche
  • Schreibtisch
  • Bücherregal
  • Aktenschrank
  • Fachliteratur

Steuertipp:

Bei vorgeschriebener Berufskleidung wie Arbeitskittel oder Blaumann können auch die Reinigungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Bei beruflich veranlassten Anschaffungen sind auch die dafür ausgelegten Fahrtkosten abzugsfähig.

Häusliches Arbeitszimmer abschreiben: Teleworking, Heimarbeit, Homeoffice

Gerade die Einrichtung des häuslichen Arbeitszimmers bei Teleworking und Homeoffice ist oft ein kostspieliges Unterfangen. Doch auch für Arbeitnehmer in Heimarbeit sind bestimmte Kosten von der Steuer absetzbar. Vorausgesetzt, der heimische Arbeitsplatz stellt das Zentrum der beruflichen Tätigkeit dar und ist ein separater, büromäßig ausgestatteter Raum, können die gesamten Kosten abgesetzt werden. In diesem Fall werden laufende Kosten der Wohnung – Miete, Heizung, Strom, Müllabfuhr… – nach Quadratmeter-Verteilungsschlüssel angerechnet.

Achtung: Wird das häusliche Arbeitszimmer zu mehr als 10% privat genutzt, werden die Ausgaben nicht vom Finanzamt anerkannt. Nur eine untergeordnete Mischbenutzung ist erlaubt!

Vollständige Abschreibung für das häusliche Arbeitszimmer:

  • Separater Raum
  • Büromäßige Ausstattung
  • Zentrum der beruflichen Tätigkeit

Beschränkter Abzug & Homeoffice-Pauschale (2020/2021)

Besteht keine Alternative zur Heimarbeit – beispielsweise Außendienstmitarbeiter oder Arbeitnehmer ohne individuellen Arbeitsplatz -, kann ein beschränkter Abzug bis zu einer Höhe von 1.250 Euro im Jahr geltend gemacht werden. Erfüllt der heimische Arbeitsplatz nicht die genannten Vorgaben, können die Ausgaben in vielen Fällen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

  • Beschränkter Abzug: bis 1.250 Euro im Jahr

Für die Jahre 2020 und 2021 ist es möglich, bis zu 600 Euro im Jahr als Homeoffice-Pauschale geltend zu machen, um die unplanmäßig ins Homeoffice geschickten Arbeitnehmer monetär zu entlasten. Hierbei dürfen pro Kalendertag, an dem ausschließlich von Zuhause aus gearbeitet wurde, für maximal 120 Homeoffice-Tage bis zu fünf Euro als Aufwand abgezogen werden, insofern der heimische Arbeitsplatz nicht die Vorgaben für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer entspricht. So kann auch das Arbeiten in einer Einzimmerwohnung oder die Mischnutzung von Räumlichkeiten  – beispielsweise der Küche oder des Wohn- und Esszimmers – für berufliche und private Zwecke erstmalig steuerlich abgesetzt werden.

Die Homeoffice-Pauschale wird allerdings nicht zusätzlich gewährt, sondern in die Werbungskostenpauschale mit einberechnet. Es werden also nur diejenigen Arbeitnehmer maßgeblich entlastet, deren Werbungskosten inklusive Homeoffice-Pauschale den festgesetzten Höchstbetrag von 1.000 Euro übersteigen. Für das Homeoffice notwendige Anschaffungen wie Schreibtisch, Bürostuhl, Laptop oder Drucke können wie gewohnt geltend gemacht werden, insofern der Arbeitgeber keine Kosten übernimmt.

Abschreibung mit Homeoffice-Pauschale:

  • Veranlagungszeitraum: Steuerperioden 2020 & 2021
  • Anwendungszeitraum: maximal 120 Homeoffice-Tage
  • Entlastungsbetrag: bis zu 5 Euro pro Monat / 600 Euro pro Jahr
  • Abschreibung: als Werbungskosten (Höchstbetrag: 1.000 Euro)
  • Einrichtung & Büroausstattung: abzugsfähig ohne Kostenübernahme durch Arbeitgeber

Fortbildungskosten abschreiben: Dienstreisenpauschale & Verpflegungsmehraufwand

Fortbildungskosten können von Arbeitnehmern, die bereits im Berufsleben stehen und ihre Kenntnisse im Hinblick auf ihren aktuell ausgeübten Beruf aktualisieren möchten, als Werbungskosten bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Auch Qualifizierungen für den Wiedereinstieg in den Beruf – beispielsweise nach einem längeren krankheitsbedingten Ausfall oder Elternzeit – können als Werbungskosten bei der Steuer berücksichtigt werden.

Als Ausgaben können sämtliche Kosten angerechnet werden, die im Zusammenhang mit der besuchten Veranstaltung angefallen sind: Arbeitsmittel, Computer, Gebühren, Fahrtkoste, Übernachtungen, Verpflegung… Für die Erstattung der Fahrtkosten wird in der Regel die Dienstreisenpauschale mit 30 Cent pro Entfernungskilometer angesetzt. Sie gilt – im Gegensatz zur gewöhnlichen Kilometerpauschale – sowohl für die Hinfahrt als auch für die Rückfahrt. Tatsächliche Kosten können alternativ im Zusammenhang mit einem ganzjährig geführten Fahrtenbuch steuerlich geltend gemacht werden. Für Verpflegungskosten wird die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand angesetzt.

Beispiele für abzugsfähige Fortbildungskosten:

  • Arbeitsmittel
  • Computer
  • Gebühren
  • Fahrtkosten gemäß Dienstreisenpauschale
  • Übernachtungen
  • Verpflegungen gemäß Pauschale für Verpflegungsmehraufwand

Versicherungsbeträge abschreiben: Altersvorsorge, Versicherung & Police

Auch Kosten für die eigene Vorsorge können von der Steuer abgesetzt werden. Darunterfallen sowohl Beiträge für Versicherungen mit gesetzlicher Verpflichtung als auch privat abgeschlossene Policen. Im Rahmen der Steuererklärung wird zwischen den verschiedenen Vorsorgeaufwendungen wie folgt unterschieden: Beiträge zur Altersvorsorge, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und sonstige Versicherungen. Unter die sonstigen Versicherungen fallen beispielswiese die Zahnzusatzversicherung, die Auslandsreisekrankenversicherung und Pflegezusatzversicherungen. Weiterhin berücksichtigt werden können Policen wie Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Risikolebensversicherung.

Beispiele für abzugsfähige Versicherungsbeiträge:

  • Altersvorsorge
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Pflegezusatzversicherungen
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Risikolebensversicherung

Achtung: Sachversicherungen werden vom Finanzamt nicht als Vorsorgeaufwendungen anerkannt. Demgemäß können Beiträge zu Kfz-Kaskoversicherung oder Hausratversicherung nicht abgeschrieben werden und ebenso wenig Gebäudeversicherung, Reisegepäckpolicen oder Rechtschutzpolicen. Der Berufsrechtsschutz kann aber zumindest als Werbungskosten angesetzt werden.

Handwerkerleistungen abschreiben: Steuern sparen bei Immobilieneigentum

Bestimmte Dienstleistungen können bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Als Handwerkerkosten können bei einer selbst genutzten Wohnung bis zu 20% der Arbeitskosten – bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr – abgeschrieben werden. Hierbei werden Ausgaben für den Erhalt und die Renovierung des Eigentums berücksichtigt, aber auch Kosten für die Verschönerung von Räumen, Einrichtungsgegenstände sowie Haushalts- und Elektrogeräte. Neubaumaßnahmen hingegen werden nicht unterstützt. Insgesamt lassen sich nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) so bis zu 1.20o Euro an Steuern sparen.

Handwerkerkosten bei Eigennutzung abschreiben:

  • 20% der Arbeitskosten
  • Maximal 6.000 Euro Bemessungsgrundlage
  • Ausgaben u. a. für Erhalt, Renovierung, Verschönerung, Einrichtung, Ausstattung

Steuertipp:

Fahrt- und Maschinenkosten sowie Verbrauchsmittle können ebenfalls angerechnet werden. Materialkosten hingegen können nicht abgeschrieben werden.

Haushaltsnahe Arbeiten abschreiben: Wohnung, Haus, Garten, Grundstück

Auch haushaltsnahe Arbeiten in Wohnung und Haus sowie auf Grundstücken können anteilig von der Steuer abgesetzt werden, wenn für diese Arbeiten Dienstleister beauftragt werden. Für Mieter und Mitglieder von Wohneigentümergemeinschaften können stattdessen die Nebenkosten anteilig abgeschrieben werden. Bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro können maximal 20% der Arbeits- und Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden. Somit können insgesamt bis zu 4.000 Euro pro Jahr an Steuern gespart werden.

Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten beispielsweise die Zubereitung von Speisen, die Reinigung der Innenräume sowie Laubblasen und Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück. Auch Hausmeisterleistungen und Gartenpflege sowie die Kinderbetreuung im Haus können steuerlich geltend gemacht werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen abschreiben:

  • 20% der Arbeits- und Fahrtkosten
  • Maximal 20.000 Euro Bemessungsgrundlage
  • Ausgaben u. a. für Speisenzubereitung, Wohnungsreinigung, Garten- und Grundstückspflege, Hausmeisterleistungen, Kinderbetreuung

Steuertipp: Tierbesitzer können die Versorgung und Betreuung ihrer Haustiere Zuhause ebenfalls steuerlich geltend machen. Auch der Hundegassiservice kann als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden, da die Serviceleistung einen unmittelbar räumlichen Bezug zum Haushalt darstellt.

Sonderfälle abschreiben: Krankheit, Kinderbetreuung, Spenden & Co

Fallen infolge von besonderen privaten Umständen oder außergewöhnlichen Situationen Kosten für den Steuerpflichtigen an, können diese in bestimmten Fällen bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Hierunter fallen beispielsweise Ausgaben für die Erstausbildung oder Kinderbetreuung, Spenden und Realsplitting. Doch auch die Abgaben zur Kirchensteuer können steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus können mitunter Krankheitskosten, Bestattungskosten, Unterhaltskosten sowie Pauschbeträge für Behinderte und Pflegebedürftige angerechnet werden.

Beispiele für abzugsfähige Sonderfälle:

  • Erstausbildung
  • Kinderbetreuung
  • Spenden
  • Realsplitting
  • Kirchensteuerabgaben
  • Krankheit
  • Bestattung
  • Unterhalt
  • Behindertenpauschbetrag
  • Pflegepauschbetrag

Formulare: Vordrucke aller Unterlagen

Hier findest Du alle Formulare und offiziellen Vordrucke, die für Deine Einkommensteuererklärung in Frage kommen können. Welche Formulare letztendlich für Dich wichtig sind, musst Du Formular für Formular durchgehen. Für jede Steuererklärung können sich zudem Deine Umstände und Bedürfnisse änder und dadurch andere Unterlagen ergänzend oder ersatzweise ausgefüllt werden. Die Einkommensteuererklärung Formulare kannst Du für Dich zur Übersicht nutzen, als PDF downloaden oder den gewünschten Vordruck in Papierform ausdrucken.

Die numerische Kennzeichnung der einzelnen Formulare entspricht dem Formularkatalog für Steuerformulare, welcher im Rahmen des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung online zugänglich ist. Auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) finden sich dort unter der Kennziffer 001 ausführliche Anleitungen zur Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019. Sämtliche Verweise, die sich auf den einzelnen Formularen befinden, beziehen sich auf die offizielle Hilfestellung des BMFs.

Für eine kurze Übersicht kannst Du alle Einkommensteuererklärung Formulare auch über den folgenden Link abrufen:

Steuererklärung als Immobilien-Eigentümer

Steuererklärung als Immobilien-Eigentümer – Die Anlage Vermietung und Verpachtung (Anlage V&V). Hier zeige ich Dir, wie Deine Steuererklärung aussieht, wenn Du Immobilienbesitzer bist. Viele Unternehmer haben bereits schmerzhafte Erfahrungen mit dem Finanzamt machen müssen. Deshalb habe ich Dir die Top 13 Steuerfallen zusammengestellt, in die so viele (und auch ich) getappt sind, damit Du diese Fehler selbst nie begehst.

Steuern, erste Immobile kaufen, Anlage V&V

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