Was bedeutet Eigentumswohnung? Einfach erklärt (Immobilien Definitionen)
Was bedeutet Eigentumswohnung?
Hier erkläre ich Dir ganz einfach, was der Begriff Eigentumswohnung im Bereich Immobilie / Immobilien / Immobilien kaufen bedeutet. Vielleicht hast Du Dir schon mal die Frage “Was ist die Definition / Erklärung von Eigentumswohnung?” gestellt. Dies beantworte ich hier in diesem Video oder in meinem kostenlosen Immobilienlexikon der Grundlagen.
Definition gemäß Immobilienlexikon
Eigentum an einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Eigentumswohnungen im heutigen Sinne gibt es erst seit 1951. Vorher konnte man nur ein komplettes Haus oder in einigen Bundesländern Eigentum an einem Stockwerk besitzen. Im Jahr 2008 gab es in Deutschland rund 5.180.000 Eigentumswohnungen
(Quelle: Wikipedia).
Detailwissen
Das Wort “Eigentum” sagt aus, dass einem etwas gehört. Es heißt deswegen Eigentumswohnung, weil es bis vor kurzem noch nicht möglich war, Wohnungen alleine zu besitzen. Denn eine Immobilie ist im juristischen Sinne ein Grundstück mit etwas drauf. Das heißt in Deutschland existiert eigentlich das Haus dadrüber gar nicht so genau, sondern es gibt nur das Grundstück bebaut mit einem Mehrfamilienhaus.
Das Wohnungseigentümergesetz – Wie es möglich wurde, eine Eigentumswohnung zu besitzen
Erst im Jahr 1951 gab es das sogenannte Wohnungseigentümergesetz, so dass man überhaupt erst Wohnungen ins Eigentum nehmen konnte. Also sprich, dass es möglich war, eine einzelne Wohnung zu erwerben und zu besitzen. Das alles ist im Wohnungseigentümergesetz geregelt, kurz WEG-Gesetz. Dort ist auch der juristische Vorgang beschrieben, wie man aus einem Grundstück mehrere Eigentumswohnungen macht, mit mehreren praktisch kleinen Unterteilungen. Das Ganze nennt sich dann Aufteilung.
Also vor 1951 konntest Du nur ein ganzes Haus kaufen. In einzelnen Bundesländern war es allerdings auch möglich, ein ganzes Stockwerk zu kaufen. Hintergrund war, dass es die juristische Basis nicht gab. Bei mehreren Eigentümern in einem Haus musste ja definiert werden
- Wer zahlt, wenn z. B. das Dach kaputt ist?
- Was gehört überhaupt wem?
- Wenn einer einen Fehler macht, wer muss es bezahlen?
- Wie werden die Kosten verteilt etc.
Das alles wurde dann 1951 im WEG-Gesetz geregelt.
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