Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Die Anlage „Vorsorgeaufwand“ ist ein zusätzliches Formular, das im Rahmen der Einkommensteuererklärung ausgefüllt werden kann, wenn bestimmte Versicherungsbeiträge – vorrangig die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung betreffend – berücksichtigt werden sollen. Zurück zur Übersicht: Steuererklärung Formulare.

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Formular: Anlage „Vorsorgeaufwand“ – Versicherungen, Inhalte, eDaten

Die Anlage „Vorsorgeaufwand“ ermöglicht Beitragsangaben zu Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu anderen Versicherungen. Hierbei können Vorsorgeaufwendungen bis zu den jeweils gültigen Höchstbeträgen berücksichtigt werden. Mit steuerfreien Einnahmen kontextuelle Versicherungsbeiträge werden nicht anerkannt – es sei denn, sie fallen als steuerfreier Arbeitslohn unter das Doppelbesteuerungsab­kommen.

Inhalte & Anordnung der Anlage „Vorsorgeaufwand“:

  • 1. „Beiträge zur Altersvorsorge“ – Zeilen 4-10
  • 2. „Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung“ – Zeilen 11-22
  • 3. „Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung“ – Zeilen 23-30
  • 4. „Beiträge zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung“ – 31-36
  • 5. „Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse“ – Zeilen 37-39
  • 6. „Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge“ – Zeilen 40-44
  • 7. „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ – Zeilen 45-50
  • 8. „Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen“ – Zeilen 51-57

Versicherungsarten & Vorsorgeaufwendungen: Sozialversicherung, Risikoversicherung, Kapitalversicherung

Insgesamt werden neben Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung auch Beiträge im Zusammenhang mit öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen und landwirtschaftlichen Alterskasse berücksichtigt. Ebenso können bestimmte Beiträge zu Risiko- und Kapitallebensversicherung, Lebensversicherung, Haftpflicht- und Unfallversicherung wie auch Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht werden.

Versicherungsbeiträge im Sinne der Anlage „Vorsorgeaufwand“:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • Krankenversicherung
  • Landwirtschaftliche Alterskasse
  • Lebensversicherung
  • Öffentlich-rechtliche Versicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Unfallversicherung

Im Hinblick auf Maßnahmen zur Altersvorsorge wird unterschieden zwischen der inländischen und ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgungseinrichtungen, zertifizierten Rentenverträgen – also Rürup- oder Basisrentenverträgen – sowie der landwirtschaftlichen Alterskasse. Im Falle der Riester-Rente ist ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug möglich. Mehr hierzu siehe Anlage AV.

Besondere Vorsorgeaufwendungen: Öffentlich-rechtlicher Dienst, Kirche, Kapitalgesellschaft & Co

Die ergänzenden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen (ab Zeile 51) gilt für Personen, die vollzeitlich oder zeitanteilig nicht der Rentenversicherungspflicht unterlegen sind. Darunter fallen beispielsweise das Personell des öffentlich-rechtlichen Dienstes und der Kirche, Weiterbeschäftigte und bestimmte Arbeitnehmer von Kapitalgesellschaften, aber auch Studierende und Praktikanten.

Gültigkeitsbereich für ergänzenden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen:

  • Beamte
  • Richter
  • Soldaten
  • Geistliche
  • Arbeitnehmer von Kapitalgesellschaften (ohne gesetzliche Rentenversicherung)
  • Studierende & Praktikanten
  • Weiterbeschäftigte & Werkspensionäre mit Altersrente

Änderungen 2019: Neugestaltung, Wegfall von Angaben ohne DSGVO-Zustimmung, eDaten

Inhaltlich und stukturell wurden im Vergleich zum Vorjahr einige Änderungen vorgenommen. Maßgeblich wird auf Angaben, die bereits von mitteilungspflichtigen Stellen elektronisch gemäß Abgabenordung (AO) an die Finanzverwaltung übermittelt wurden – die sogenannten eDaten – verzichtet. Da keine Bindungspflicht vorliegt, ist es weiterhin möglich, an den markierten Stellen eigene Angaben zu tätigen oder Korrekturen vorzunehmen.

Konkrete Änderungen beim Ausfüllen:

  • Verschiebung – Zeile 11 zu 51: Steuerfreie Zuschüsse / Abgabebeiträge / Beihilfen
  • Zusammenführung – Zeilen 40f zu 40: Angaben zur mitversicherten Person
  • Wegfall – Zeile 47: Gesamtbetrag zu Kranken- und Pflegeversicherung (bei fehlender Einwilligung zur Datenübermittlung)

Die Angaben in Zeile 47 (Felder 371 & 471) haben sich aufgrund neuerer Gesetze und Verordnungen erübrigt. Vormals wurde hier der Gesamtbetrag der entsprechenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eingetragen, insofern keine Zustimmung zu einer Datenübermittlung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfolgt ist. Mittlerweile sind die mitteilungspflichtigen Stellen – unabhängig vom Vorliegen einer Einwilligung- dazu verpflichtet, die erforderlichen Daten ganzheitlich zu übermitteln.

Download & Druckvorlage: Anlage „Vorsorgeaufwand“ (2019)

Hier findest Du die Anlage „Vorsorgeaufwand“ zur Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2019 als kostenloser Download im PDF-Format:

Alternativ kannst Du Dir die einzelnen Seiten des Formulars hier anschauen, als Bilddatei speichern oder kostenlos im Papierformat drucken:

Steuererklärung Anlage „Vorsorgeaufwand“ – Seite 1

Steuererklärung Anlage „Vorsorgeaufwand“ – Seite 2

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